11. Mai 2020

Ensembleschutz, also die Bewahrung baulicher Gruppen, die als erhaltungswürdig erachtet werden, für die Siedlungsteile Oberföhring-Süd und Johanneskirchen-West – das hatte ein Bogenhauser bei der Bürgerversammlung gefordert. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege lehnte das jetzt ab: „Die Anlage erfüllt nicht die Voraussetzung >aus vergangener Zeit< des Art. 1 BayDSchG. Eine Prüfung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden.“ Der Feriensenat des Bezirksausschusses schloss sich diesem Urteil an.

Die Begründung des Antrags: „Beginnend mit den ersten Planungen 1984 entstanden ab 1988 bis 2002 im Umgriff des Bebauungsplans 43d südlich der Johanneskirchner -, östlich der Cosimastraße, nördlich des Salzsenderwegs mit der Fidelio- sowie östlich der Freischützstraße (mit Taimerhof-, Fürkhof-, Spilhofstraße und An der Tuchbleiche) die beiden Neubausiedlungen Oberföhring-Süd und Johanneskirchen-West mit 2300 Wohnungen, 17 Tiefgaragen und zwei Ladengruppen in überwiegend fünfgeschossigen Gebäuden um begrünte Höfe mit Realschule, Jugendfreizeitheim, Kindergarten, Sportanlage und einer großzügigen Grünplanung. Prädikat: besonders wertvoll.“

Dazu das Statement des Planungsreferats: „Baudenkmäler sind bauliche Anlagen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Zu Baudenkmälern kann auch eine Mehrheit von baulichen Anlagen (Ensemble) gehören, und zwar auch dann, wenn nicht jede einzelne dazugehörige bauliche Anlage von geschichtlicher, künstlerischer, städtebau-, wissenschaft- oder volkskundlicher Bedeutung ist, das Orts-, Platz- oder Straßenbild aber insgesamt erhaltenswürdig ist.“

Abgelehnt wurde vom Landesamt für Denkmalpflege der Antrag eines Bürgers, Oberföhring-Süd und Johanneskirchen-West unter Ensembleschutz zu stellen. Zum Gebiet gehört auch der Freischützgarten an der Ecke Freischütz- / Johanneskirchner Straße, der abgerissen und neu bebaut wird. Foto: 6B47 Germany GmbH

Dazu muss man wissen: Zuständig für den Eintrag von Ensembles in die Denkmalliste ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege unter Beteiligung des Landesdenkmalrats. Die Stadt hat daher die Empfehlung zur Prüfung an das Landesamt weitergeleitet.

Das Urteil der Denkmalfachbehörde: „Gemäß den Ausführungen des Antrags sind die Bauten in den Jahren 1988 bis 2002 errichtet worden. Die Anlage erfüllt damit nicht die Voraussetzung „aus vergangener Zeit.“

Robert Brannekämper, Vize-Vorsitzender des Bezirksausschusses und CSU-Landtagsabgeordneter, Experte in Sachen Denkmalschutz, kommentierte: „So sympathisch der Antrag auch ist. Das geht aber rechtlich nicht.“ Die Lokalpolitiker schlossen sich in Folge der Behördenauffassung an.