Brodersenstr.: Kein Platz für 2. Gehweg

16. November

Entschärfung der Verkehrslage an der Brodersen- bis Barlowstraße durch Durchsetzung des abso­luten Halteverbots in der Brodersenstraße zwischen Bahnlinie und Barlowstraße (erstens), Weiter­führung des Gehsteigs auf der Südseite der Brodersenstraße bis zur Bahnlinie (zweitens) und drit­tens Ableitung des Lastwagen- und des Pkw-Verkehrs durch Flächen in direkter Verlän­ge­rung der Englschalkinger Straße zur Bahnschranke – auf diese drei Anträge des Bezirksaus­schus­ses reagierte jetzt das Baureferat. Die Antworten:

Erstens: Das für die Verkehrsordnung zuständige Kreisverwaltungsreferat (KVR) erklärte, dass hierfür die Polizeiinspektion 22 zuständig ist. Diese ist bereits durch das Kreisverwaltungsreferat informiert und wird um Überwachung und verstärkte Kontrollen des Halteverbots gebeten.

Zweitens: In der Brodersenstraße stehen nur rund acht Meter Gesamtstraßenraumbreite zur Verfü­gung. Der rechtskräftige Bebauungsplan hat keine neue Straßenraumbreite festgelegt, sodass nicht genügend Breite für den Bau einer zweiten Gehbahn vorhanden ist. Die Grundbesitzverhältnisse sind daher auf absehbare Zeit maßgebend. Das Baureferat klärt derzeit den Straßenverlauf auf der Südseite zusammen mit den Anliegern. Zur Dokumentation der Südgrenze soll eine Markierung auf­gebracht werden, die zusammen mit einem Halteverbot vom KVR angeordnet werden soll. Fußgän­ger können bis zur Schaffung der höhenfreien Bahnquerung Englschalkinger Straße/Bahnlinie nur die nördliche Gehbahn benützen, die eine Breite von in der Regel 1,75 Meter aufweist.

Brodersenstraße beim S-Bahnhof: Kein Platz für einen zweiten Gehweg. Foto: hgb

Drittens: Das Flurstück 620/0 der Gemarkung Bogenhausen, das seitens des Kommunalreferats angekauft wurde, soll langfristig die Verlängerung der Englschalkinger Straße westlich der Bahnlinie aufnehmen. Hier könnte nach Besitzübergang des Grundstücks und Ende der Zwischennutzung ein wesentlicher Teil des Verkehrs der Barlow- und Brodersenstraße geführt werden, bis die höhenfreie Bahnquerung gebaut werden kann.

Laut Kommunalreferat erfolgt der Besitzübergang voraussichtlich erst Ende 2021, mit Verlänge­rungs­option auf Ende 2022. Ab diesem Zeitpunkt könnte das Baureferat, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind, ein Provisorium innerhalb der bereits vorhandenen Straßenbe­gren­zungslinien der verlängerten Englschalkinger Straße schaffen.

Barlow- Ecke Englschalkinger Straße: Die Stadt hat dort ein Grundstück erworben; dort könnte ein wesentlicher Teil des Verkehrs der Barlow- und Brodersenstraße durchgeführt werden, bis die höhenfreie Bahnquerung gebaut werden kann. Foto: hgb

Das Planungsreferat teilt den Wunsch der Verkehrsführung über die Englschalkinger Straße insbe­sondere auch im Hinblick möglicher Entwicklungen im Nordosten. Deswegen ist im Zuge des vier­gleisigen Ausbaus der Strecke Daglfing – Johanneskirchen auch die Verlängerung der Englschal­kinger Straße gemäß Verkehrsentwicklungsplan vorgesehen.

Ein Provisorium wird jedoch nur für Ziel führend erachtet, wenn es auch während der Bauzeit des viergleisigen Ausbaus bestehen kann. Dies ist jedoch aktuell nicht absehbar: Zum einen da aktuell noch nicht klar ist, in welcher Variante der viergleisige Ausbau zustande kommt und somit auch die Art der höhenfreien Querung noch nicht feststeht. Zum anderen da auch noch nicht abzusehen ist, wie groß der Bedarf an Baustelleneinrichtungsflächen an diesem Standort für den viergleisigen Ausbau, die Verlängerung der Englschalkinger Straße und einen möglichen Verknüpfungsbahnhof U4/S8 werden wird. Zu bedenken ist zudem die lange Bauzeit, in der ein Provisorium gegebe­nen­falls verlegt oder komplett entfernt werden müsste. Wie das Verkehrsnetz in diesem Bereich ange­passt werden muss, kann aus jetziger Sicht noch nicht beurteilt werden. Bis zu einer Entscheidung über die höhenfreie Bahnquerung Englschalkinger Straße wird es zunächst nur möglich sein, den Fußgängerverkehr auf der nördlichen Gehbahn in der Brodersenstraße zu führen.