Bauliche Maßnahmen gegen rechtswidriges Parken an der Kreuzung Schnorr-von-Carolsfeld- / Barlowstraße hatte unlängst der Bezirksausschuss vom Mobilitätsreferat gefordert, „um das andauernde, verbotswidrige Parken im Kreuzungsbereich zu verhindern“, damit Fußgänger und Personen mit Kinderwagen einfach passieren können. Indes: Die Behörde lehnte das ab, denn „eine bauliche Maßnahme würde eventuell den fließenden Verkehr unnötig beeinträchtigen.

In der Begründung zu dem Vorstoß war ausgeführt worden: „Im Kreuzungsbereich ist ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet. Trotz verschärfter Kontrollen der Polizei parken weiterhin drei wechselnde Fahrzeuge verbotswidrig in dem Bereich, häufig auch entgegen der Fahrtrichtung. Damit ist einsicheres Queren nicht möglich. Da es sich auch um einen Schulweg handelt, ist hier eine bauliche Maßnahme dringend erforderlich.“

Das Referat in seinen Ausführungen: Im Kreuzungsbereich führt eine Rechtsabbiegerspur in die Schnorr-von-Carolsfeld-Straße. Dieser Kurvenbereich wird zum Parken genutzt. Durch das Parkenwird der Bereich zur Engstelle und schränkt die Sichtbarkeit ein.Der Kurvenbereich ist bereits mit einem eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286) beschildert. Zudem ist generell das Parken an Einmündungen bis zu je fünf Meter von denSchnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig. Eine klare verkehrsrechtliche Regelung liegt hier bereits vor.

Und weiter: Um mögliche weitere verkehrliche Anordnungen zu treffen, müssen besondere Umstände zwingend geboten sein, die die Verkehrssicherheit betreffen. Dies kann sich unter Umständen aus beispielsweise erhöhten Unfallzahlen. In den vergangenenfünf Jahren kam es zu keinem Unfall mit einem querenden Fußgänger. Auch aus Sicht der Schulwegsicherheit sind, nach einer Ortsbesichtigung, keine Anhaltspunkte erkennbar die eine Maßnahme begründen.

Der Kreuzungsbereich Schnorr-von-Carolsfeld- / Barlowstraßeliegt im Sprengel der nahen Grundschule an der Ostpreußenstraße. Deshalb sind hier zahlreiche Kinder unterwegs, die mit Tretroller oder zu Fuß aus RichtungBrodersenstraße oder aus Richtung Barlowstraße über den bestehenden Verkehrshelferübergang Richtung Süden laufen, um an der Englschalkinger Straße entlang zur Schule zu gelangen. Der Verkehrshelferübergang ist täglich morgens mit einer langjährigen erfahrenen Schulweghelferin besetzt. Eine Gefährdung durch die verbotswidrig parkenden Pkws im Bereich des eingeschränkten Haltverbots liegt hinsichtlich der Schulwegsicherheit nicht vor. Auch die Örtlichkeit (Kurvenbereich) ist übersichtlich gestaltet, sodass bei Beachtung der vorliegenden Verkehrsregelung eine gute Sichtbarkeit gewährleistet ist.

Da es an den rechtlichen Voraussetzungen fehlt, können hier weitere verkehrliche Maßnahmen nicht getroffen werden. Das rechtswidrige Parken kann daher aus unserer Sicht nur durch Überwachung und Ahndung durch die Polizei unterbundenwerden. Laut der zuständigen Polizeiinspektion wird die Örtlichkeit im Rahmen der Verkehrsüberwachung überprüft und bei Verstößen geahndet.

Das Zeichen 286 „Parkverbot“ untersagt, länger als drei Minuten auf der Fahrbahn zu halten. Das wird an der Kreuzung Schnorr-von-Carolsfeld- / Barlowstraße ständig missachtet.  Symbolfotos: hgb