Wohnmobile, Wohnwagen, Sprinter und Reklameanhänger – in immer mehr Bogenhauser Straßenabschnitten haben Anlieger Probleme, einen Parkplatz zu finden. So auch in der Franz-Wolter-Straße in Oberföhring. Bei der Bürgerversammlung im November forderte daher ein Anwohner, in dieser Straße das Parken nur für Personenwagen auszuweisen. Zudem monierte der Mann das verkehrsbehindernde Abstellen von großen Fahrzeugen, die oft in die Fahrbahn oder den Gehweg hineinreichen. Doch das Anliegen ist, so das Mobilitätsreferat, „aufgrund der geltenden strengen Anforderungen der Straßenverkehrsordnung nicht möglich.“
Die Behörde erklärte (Auszüge, bearbeitet) zur Situation: „Die Franz-Wolter-Straße liegt in einem Wohngebiet und ist Teil einer Tempo-30-Zone. Zum Parken stehen auf der Westseite durchgängig Parkbuchten zur Verfügung, in denen vornehmlich senkrecht geparkt wird. Auf der Ostseite kann jeweils längs im südlichen Straßenabschnitt am Fahrbahnrand und im nördlichen Abschnitt in baulichen Längsparkbuchten geparkt werden.
Die tatsächlich nutzbare Durchfahrbreite beträgt – außer an einzelnen Engstellen – circa fünf Meter. Der Gehweg auf der Westseite, in den die Senkrechtparker mit einem Überhang von 0,7 Meter hineinragen dürfen, ist etwa 2,70 Meter breit, so dass für Fußgänger regelmäßig eine aus Sicht der Behörde ortsspezifische, akzeptable Durchgangsbreite von rund zwei Metern verbleibt. Nur unregelmäßig und lediglich ganz vereinzelt ragen die Fahrzeuge mit mehr als 0,7 Meter Überhang auf den Gehweg.
Über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens bei Feststellung einer Überschreitung des Überhangs beziehungsweise daraus resultierender übergebührlicher Einengung des Gehwegs entscheidet die für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs zuständige Polizeiinspektion. Indes: Sanktionsfähige Behinderungen durch auf den Gehweg ragende Teile von Fahrzeugen (auch Anhängern) wurden bisher nicht festgestellt. Resümieren lässt sich, dass in der Franz-Wolter-Straße derzeit keine Gründe nachweisbar sind, die es notwendig machen, das Parken zukünftig nur noch Personenwagen zu gestatten.
Dies wäre einzig in Betracht zu ziehen, wenn von geparkten Nicht-Pkw Gefahren ausgingen, die sich nachhaltig negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken. Eine Anordnung allein aus optischen Gründen und / oder weil vermeintlich ein hoher Parkdruck herrscht, ist aufgrund der geltenden strengen Anforderungen der Straßenverkehrsordnung nicht möglich.“
