27. April 2021
Kleingärten: Wasserleitungen verlegen
Antrag der CSU-Fraktion im Bezirksausschuss sowie im Rathaus durch die beiden Stadträte Jens Luther und Fabian Ewald: Das Baureferat und die Stadtwerke München (SWM) sollen ihr Konzept für die Sanierung der privaten Trinkwassernetze in den Kleingartenanlagen aus dem Jahr 2017 überarbeiten.
Mit der Maßnahme soll es den Kleingärtnern im Rahmen der Leitungssanierung möglich gemacht werden, die Entnahmestelle weiter als 1,50 Meter entfernt von der Verteilleitung errichten zu lassen. Die Kosten für Ausschachtung und Verlegung der Wasserleitung über die Distanz von 1,50 Meter hinaus durch eine von der Stadt beauftragte Firma sind durch den Besitzer der Kleingartenparzelle zu übernehmen.

In der Begründung der Initiative heißt es:
[alert-announce]„Die aktuelle Regelung führt dazu, dass zahlreiche Kleingärtner bei der Sanierung der privaten Trinkwassernetze in ihren Anlagen die Entnahmestellen inklusive erforderlicher Wasserschöpfbecken nicht weiter nutzen können. Dies ist mit einem erheblichen Aufwand für die Kleingärtner auch in den Bogenhauser Kleingartenanlagen verbunden. Eine bedarfsgerechte, zentrale Situierung der Wasserentnahmestelle nach den Erfordernissen der jeweiligen Parzelle sollte wieder möglich gemacht werden.“[/alert-announce]
Denn: Mit der jetzt getroffenen Regelung, so die Argumentation, ist es künftig leider nicht mehr möglich, mehrere Gewächshäuser, Beete und weitere Pflanzungen computergesteuert zu bewässern. Besonders der Einsatz von Ressourcen schonenden Bewässerungssensoren wird damit in Zukunft nahezu unmöglich gemacht. Dies ist mit einem sparsamen Einsatz von Trinkwasser nicht in Einklang zu bringen.
Abschließend wird in dem Antrag ausgeführt:
[alert-announce]„Der Hinweis des Referats, dass ein temporärer Einsatz von Gartenschläuchen in den Sommermonaten zulässig sei, ist für die im Frühjahr beginnende Gartensaison in der Praxis leider kaum hilfreich. Um im Rahmen der Sanierung der Trinkwasserleitungen in den Kleingartenanlagen nicht hinter bis zu 40 Jahre alte Standards zurückzufallen, muss die Entnahmestelle unter der Voraussetzung der Kostenübernahme weiterhin individuell platziert werden können.“
[/alert-announce]