01. Juni 2021
City-Light-Säule: Anwalt kontra Stadt
Mal da, mal dort und in Summe immer mehr in Bogenhausen: beleuchtete, sich drehende Werbeanlagen, so genannte City-Light-Säulen, für wechselnde Produktanpreisungen. Zu einer Anhörung der Lokalbaukommission (LBK) im Planungsreferat für ein Vorhaben in der Richard-Strauss-Straße fordert der Bezirksausschuss ein Gesamtkonzept. Und eine Grundstücksbesitzerin reichte über ihren Anwalt „Einwendugen“ ein.
Das Statement des Kommunalparlaments: „Wir fordern ein Gesamtkonzept für den Bereich der Richard-Strauss- und die anschließenden Einfallstraßen. Denn es mehren sich in den vergangenen Monaten die Anträge, so dass hier mit einem Gesamtkonzept für das Stadtbild zu arbeiten ist.“
In dem Schreiben des Rechtsanwalts an die LBK heißt es (verkürzt, unter anderem):
[alert-announce]„Seitens unserer Mandantin – sie ist Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks Richard-Strauss-Straße 80 – 82 – besteht kein Einverständnis […] an dem beabsichtigten Standort. Der Standort der beabsichtigten Werbeanlage befindet sich unmittelbar neben der Ein- und Ausfahrt zum Parkplatz und zur Tiefgarage. Des Weiteren befinden sich unmittelbar hinter der beabsichtigen Werbesäule vor dem Gebäude unserer Mandantin bereits eine circa vier Meter hohe Werbetafel sowie auf dem Bogen der Parkplatzeinfahrt Werbeschilder, unter anderem von Edeka, Aldi und Rossmann.“
Und weiter: „Durch die Zulassung der beantragten 4,5 Meter hohen und 1,5 Meter breiten Werbesäule würde die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs im Sinne des Art. 14 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBo) gefährdet werden. Wegen der Besonderheit einer sich derhenden und leuchtenden Werbesäule würde die Aufmerksamt sowohl er ein- und ausfahrenden Kraft- und Radfahrer als auch der übrigen Teilnehmer des vorbeifahrenden Verkehrs erheblich beeinträchtigt und gestört.“ [/alert-announce]
Fazit des Juristen: „Die beantragte Werbesäule ist mithin nicht genehmigungsfähig. Die Genehmigung ist zu untersagen.“