01. Juni 2021

City-Light-Säule: Anwalt kontra Stadt

Mal da, mal dort und in Summe immer mehr in Bogenhausen: beleuchtete, sich drehende Werbe­an­lagen, so ge­nann­te City-Light-Säulen, für wechselnde Produktanpreisungen. Zu einer Anhö­rung der Lokal­bau­kom­mi­s­sion (LBK) im Planungsreferat für ein Vorhaben in der Richard-Strauss-Straße fordert der Bezirksausschuss ein Gesamtkonzept. Und eine Grundstücksbesitzerin reichte über ihren Anwalt „Einwendugen“ ein.

Das Statement des Kommunalparlaments: „Wir fordern ein Gesamtkonzept für den Bereich der Richard-Strauss- und die anschließenden Einfallstraßen. Denn es mehren sich in den vergan­ge­nen Monaten die Anträge, so dass hier mit einem Gesamtkonzept für das Stadtbild zu arbeiten ist.“

In dem Schreiben des Rechtsanwalts an die LBK heißt es (verkürzt, unter anderem):

[alert-announce]„Seitens unserer Mandan­tin – sie ist Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks Richard-Strauss-Straße 80 – 82 – besteht kein Einverständnis […] an dem beabsichtigten Standort. Der Standort der beab­sich­tigten Werbeanla­ge befindet sich unmittelbar neben der Ein- und Ausfahrt zum Parkplatz und zur Tiefgarage. Des Wei­teren befinden sich unmittelbar hinter der beabsichtigen Werbesäule vor dem Gebäude unserer Mandantin bereits eine circa vier Meter hohe Werbetafel sowie auf dem Bo­gen der Parkplatzeinfahrt Werbeschilder, unter anderem von Edeka, Aldi und Rossmann.“

 

Und weiter: „Durch die Zulassung der beantragten 4,5 Meter hohen und 1,5 Meter breiten Werbe­säule würde die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs im Sinne des Art. 14 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBo) gefährdet werden. Wegen der Besonderheit einer sich der­henden und leuchtenden Werbesäule würde die Aufmerksamt sowohl er ein- und ausfahrenden Kraft- und Radfahrer als auch der übrigen Teilnehmer des vorbeifahrenden Verkehrs erheblich be­einträchtigt und gestört.“ [/alert-announce]

Fazit des Juristen: „Die beantragte Werbesäule ist mithin nicht genehmigungsfähig. Die Genehmi­gung ist zu untersagen.“