09. Juni 2021
E-Ladeplätze: „Gegen Parkscheibenpflicht“
Eine „Anfrage“, für die der Gesetzgeber, der Deutsche Bundestag, bestenfalls auf eine Initiative des Bundesverkehrsministeriums hin, zuständig ist, erreichte unlängst über das Planungsreferat den Bezirksausschuss. Ein Bogenhauser ist gegen die Parkscheibenpflicht für Elektrofahrzeuge auf öffentlichen Ladeplätzen. Die Mitglieder des Kommunalparlaments leiteten das Schreiben – teils schmunzelnd und ohne weiteren Kommentar – an das Mobilitätsreferat weiter. Also von der Stadt an die Stadt …
„Ich fahre ein Elektroauto, nutze regelmäßig die öffentlichen Ladeplätzen in der Umgebung meiner Wohnung in der Ebersberger Straße. Anlass meines Schreibens ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit in der Stuntzstraße. Die Höchstladedauer auf diesen Plätzen beträgt vier Stunden. Dort habe ich meinen Wagen 30 Minuten lang geladen – ohne dabei die per Verkehrszeichen 314 angeordnete Parkscheibe auszulegen. Insofern ist die Zehn-Euro-Verwarnung, die ich erhalten habe, verwaltungsrechtlich nicht zu beanstanden“, schreibt der Mann.
Aber: „Politisch und gesellschaftlich halte ich die Parkscheibenpflicht für E-Fahrzeuge auf öffentlichen Ladeplätzen und deren bewehrte Durchsetzung für höchst fragwürdig.“
Denn: „Zum einen kann, so auch in der Stuntzstraße, an der digitalen Anzeige der Säule exakt abgelesen werden, seit welchem Zeitpunkt der Wagen dort lädt, also berechtigt auf dem Ladeplatz steht. Weshalb hierzu eine analoge und sehr ungenaue Parkscheibentechnik, nötig ist, um die Dauer des Aufenthalts zu ermitteln, erschließt sich mir nicht. Warum die Verwaltung an solchen Ladeplätzen eine bewehrte Verwarnung für eine nicht ausgelegte Parkscheibe für nötig hält, leuchtet noch weniger ein.“
Und weiter: „Zum anderen erhöhen sich die Kosten für den Ladevorgang nach zwei Stunden Abrechnung pro kWh auf eine Pauschale pro Minute. Das setzt bereits einen finanziellen Anreiz, nach zwei Stunden das Laden zu beenden. Die Durchsetzung der Parkscheibenpflicht auf öffentlichen Ladeplätzen ermuntert nicht gerade zur Anschaffung und Nutzung eines E-Fahrzeugs im Stadtgebiet. Sie widerspricht dem erklärten Ziel der Stadtveraltung, eine digitale, moderne und umweltfreundliche Verkehrspolitik zu betreiben.