Zamdorfer Str.: Werktags gilt Tempo 30

In der Zamdorfer Straße im Abschnitt zwischen der Autobahneinfahrt / -abfahrt der A 94 und süd­lich der Unterführung an der Kronstadter Straße wurde vom Mobilitätsreferat beidseitig eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 mit dem Zusatzzeichen >Schulweg< erlassen. Die Maßnahme gilt werktags von 8 bis 18 Uhr. Der Hintergrund der ausführlich begründeten Anord­nung:

„Wegen der Verkehrs- und Schulwegsituation – Kleinkinder in Begleitung von Erwachsenen, Schul­weg zur Grundschule an der Fritz-Lutz-Straße, Fußgängerquerungen zur Bushaltestelle – ist es aus Verkehrssicherheitsgründen geboten, eine 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen, nach dem zweifelsohne ein niedriges Geschwindigkeitsniveau geeignet ist, Unfallgefahren zu mini­mieren. Denn Schulkinder, insbesondere aus der Flüchtlingsunterkunft in der Klausenburger Stra­ße, müssen auf Höhe der Bushaltestellen die Zamdorfer Straße überqueren, um per Linienbus wei­tere Schulen zu besuchen.“

In der Zamdorfer Straße zwischen der Autobahneinfahrt / -abfahrt und südlich der Unterführung an der Kronstadter Straße gilt werktags Tempo 30.     Foto: hgb

Die verminderte Geschwindigkeit in diesem besonders schützenswerten Bereich mache die Que­rung für Schulkinder sicherer und minimiere Unfallgefahren, so die Behörde. Der Fahrverkehr soll im Bereich der Einrichtung zu einem besonders umsichtigen Fahren und Verhalten angehalten wer­den. Das nicht zuletzt, weil es in der Zamdorfer Straße einen erhöhten Anteil an Schwerlastverkehr gibt.“

Weiter heißt es in der Mitteilung des Mobilitätsreferats: die Einrichtung einer sicheren Querungs­möglichkeit wie beispielsweise eines Fußgängerüberwegs, ist wegen der örtlichen Situation – fehlender gegenüberliegende Gehweg, Haltestelle, Grundstücksein und -ausfahrten, Kurve / Ein­mündung – nicht möglich.