Wegen des Erhalts des Aufbahrungsraums in einem Nebengebäude am Friedhof der Pfarrkirche St. Lorenz in Oberföhring – dazu haben, wie berichtet, die CSU-Stadträte Jens Luther, Fabian Ewald und Michael Dzeba einen Antrag im Rathaus gestellt, weil das Gesundheitsreferat die sogenannte Dienstbarkeit aufgeben will – hat sich nun Robert Brannekämper, CSU-Landtagsabgeordneter, eingeschaltet. In einem Brandbrief an Oberbürgermeister Dieter Reiter fordert Brannekämper: „Bitte kümmern Sie sich darum und halten Sie mich über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.“ Und: „Was sind Zusagen der Stadt überhaupt noch wert?“
In dem Schreiben heißt es: „Derzeit beabsichtigt das Gesundheitsreferat entgegen allen bisherigen Zusagen, die Dienstbarkeiten für den Aufbahrungsraum aufzugeben. Damit würde die Bestattungstradition auf dem Oberföhringer Friedhof in der Muspillistraße unwiederbringlich zerstört werden und ein massiver Vertrauensbruch gegenüber der örtlichen Pfarrgemeinde begangen, der nicht hingenommen werden kann.“
Zum Hintergrund führt Brannekämper an: „Die Tradition der Aufbahrung direkt am Friedhof im alten Ortskern reicht zurück bis in das Jahr 1873. Mit der Eingemeindung Oberföhrings nach München im Jahr 1913 ging das damalige >Leichenhaus< ins städtische Eigentum über. Die Bestattungstradition dort stellt nicht nur einen wichtigen Teil der ehemaligen örtlichen Dorfstrukturen und jahrhundertealter Gepflogenheiten dar, sondern ist auch ein Beitrag zu einer wohnortnahen und würdevollen Bestattungskultur – gerade im Hinblick auf eine seniorengerechte Stadt.
Und weiter: „Der Erhalt der unentgeltlichen Nutzung als Aufbahrungsraum wurde gegenüber der Kirchengemeinde auch beim Verkauf des Gebäudes 2016 / 2017 erneut seitens der Stadt zugesichert und in die Ausschreibung für die Immobilie übernommen. Um diese Garantie umzusetzen, wurde die Dienstbarkeit für die Räume im Erdgeschoss zum Vertragsbestandteil im Rahmen des Verkaufs gemacht. Dies wurde dem Bezirksausschuss Bogenhausen nach Stadtratsbefassung so auch kommuniziert. Ein Erhalt des Aufbahrungsraums war immer klare Voraussetzung für die Veräußerung der Immobilie. Was sind Zusagen der Stadt überhaupt noch wert?
Da nun im Nachgang zum Verkauf mit dem neuen Eigentümer offenbar Streitigkeiten bezüglich der von der Stadt zu übernehmenden Renovierungskosten entstanden sind, steht die Option im Raum, die entsprechende Dienstbarkeit aus Kostengründen aus dem Grundbuch zu streichen und damit die Bestattungstradition am Friedhof Oberföhring unwiederbringlich zu beenden. Wie zu erfahren war, ist ein entsprechender Vorschlag offenbar durch das zuständige Gesundheitsreferat bereits in das Verwaltungsverfahren eingebracht worden. Dies kann keinesfalls akzeptiert werden!
Es ist Trauernden nicht zuzumuten, weite und beschwerliche Wege zum Nordfriedhof zurückzulegen. Vor allem ist es ökologisch völlig unsinnig, da mit jeder Bestattung unzählige Autofahrten zusätzlich ausgelöst würden.
Gerade für Senioren und Hochbetagte, die nicht mehr so mobil sind, ist dies absolut indiskutabel. Wiesen Sie das Gesundheitsreferat an, das beabsichtigte, verhängnisvolle Vorgehen umgehend zu stoppen und zu den gemachten Versprechungen der Referate zu stehen.“