Gute Nachricht aus dem Sozialreferat: Für Senioren steht in Alten- und Service-Zentren (ASZ) und in den von München geförderten Seniorentreffs jetzt ein Tablet oder Public PC zur kostenlo­sen Benutzung zur Verfügung. Damit unterstützt die Stadt ältere Mitbürger bei der digitalen Teil­habe. Zudem werden „Technikfragestunden“ angeboten, um den Umgang mit Internet, E-Mails oder auch mit Softwareprogrammen zu erklären. Wie sieht es damit im ASZ Bogenhausen am Rosen­kavalierplatz aus? Nachfrage bei Leiter Steffen Lohrey.

„Unsere >Digitale Sprechstunde – Computer, Tablet, Handy & Co< findet regelmäßig in Einzel­terminen unter fachkundiger Erläuterung und praktischer Anleitung von IT-Experten statt. Auf Anfra­ge können Besucherinnen und Besucher auf einem Laptop im Internet selbstständig surfen. Die Nutzungs- und Teilnahmegebühren sind sozial verträglich und bleiben im Rahmen der Selbstkos­ten. Ermäßigungen oder Teilhabefinanzierung sind auf Anfrage möglich.“ Die Termine im ersten Quartal sind Freitag, 4. Februar, Freitag, 4. März und Freitag, 1. April. Die Gebühr beträgt 6,50 Eu­ro. Anmeldung unter Telefon 089 / 46 13 34 46 40 ist notwendig.

Digitale Sprechstunde – Computer, Tablet, Handy & Co: Ein Angebot für Senioren des Alten- und Service-Zentrums (ASZ) Bogenhausen am Rosenkavalierplatz.    Foto: hgb

Sozialreferentin Dorothee Schiwy zum Angebot: „Es ist gelungen, auch für ältere Menschen nie­derschwellige, kostenlose, digitale Angebote verteilt im Stadtgebiet zur Verfügung zu stellen und ih­nen damit zu ermöglichen, auch in Zeiten der Pandemie mit ihrer Familie und ihren Freunden in Kontakt zu bleiben, Termine zu vereinbaren, einen Gymnastikkurs von zu Hause aus mitzumachen oder eine Busverbindung herauszusuchen. So tragen wir dazu bei, dass gerade Ältere am gesell­schaftlichen Leben weiter teilhaben und nicht in die Einsamkeit abrutschen. Gerade für Menschen mit geringem Einkommen sind diese Angebote besonders wichtig.“

Am Geld soll’s bei dieser Gruppe nicht scheitern: Die Stadt bietet Seniorinnen und Senioren, die noch kein mobiles Endgerät besitzen, das 60. Lebensjahr vollendet haben und über ein Netto­einkommen bis 1350 Euro (bzw. über ein maximales Vermögen bis 5000 Euro) verfügen, einen Zu­schuss von 250 Euro für den Kauf eines Laptops oder Tablets an. Der Antrag ist beim zuständigen Sozialbürgerhaus erhältlich.