Per Antrag hatten die CSU-Stadträte Alexandra Gaßmann und Sebastian Schall die Stadt / den Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) aufgefordert, zusammen mit den Bezirksausschüssen / Vereinen ein Konzept für Tauschschränke zu erarbeiten. Ziel sei es, sie in den Stadtbezirken zu etablieren. Aufgrund der bestehenden Flächenknappheit sollen dem Stadtrat zielorientierte Lö­sungen mit geeigneten Standorten aufzuzeigen. Dabei seien auch adäquate Finanzierungsmöglich­keiten vorzuschlagen. Doch die Sache ist kompliziert.

Begründet wurde die Initiative damit, dass der Durchschnittsbürger circa 10 000 Gegenstände besäße. Jeder hätte sie in der Wohnung oder im Keller und häufig würde nur ein Bruchteil benutzt bzw. wirklich gebraucht. Es handele sich um nutzbare Gegenstände, die zu schade zum Wegwe­rfen seien. Um ihnen ein >zweites Leben< zu schenken, könnten sie  in den Tauschschränken abgegeben und von neuen Nutzern bequem und direkt abgeholt werden. Die Münchner würden mit einem Tauschschrank-System einen wertvollen Beitrag zur Circular Economy leisten.

Kommunalreferentin Kristina Frank zum Status quo: „Tausch- bzw. Kreislaufschränke sind eine Weiterentwicklung der erfolgreichen Bücherschränke, in denen neben Büchern auch andere, noch gebrauchsfähige Gegenstände zur Wiederverwendung eingestellt werden können. Im Gegensatz zu Bücherschränken ist hier der Platzbedarf größer, da mehr und größere Hausratsgegenstände zum Verschenken abgelegt werden sollen.

In Bogenhausen schon vorhanden: Ein Tauschschrank an der Hörselbergstraße in der Parkstadt (li., Privatinitiative; steht auf Grund der Immanuelkirche) und ein Bücherschrank am Cosimabad (seit Oktober 2017, Verein, gegründet von zwei Lokalpolitikern, gefördert vom Bezirksausschuss).    Fotos: hgb

Der AWM und die Stadt begrüßen diesen Ansatz der Abfallvermeidung und haben ihn auch bisher schon gefördert (zum Beispiel über die Bewerbung auf den Webseiten des AWM: www.awm-muenchen.de/buecherschraenke oder durch Zuschüsse der Bezirksausschüsse). Die weit mehr als 50 Bücherschränke (und einige Kreislaufschränke) im Stadtgebiet (auf privatem oder städtischem Grund) entstanden durch private Initiativen (Vereine, Kirchengemeinden).“

Zu den Fördermöglichkeiten und zur Flächenauswahl: Laut Referat für Klima- und Umwelt­schutz (RKU) gewährt die Stadt gemäß Richtlinien / Gesetze freiwillige Zuwendungen an Einrich­tungen und Maßnahmen, die die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling zum Ziel haben. Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein, deren Projekt den Förderkriterien entspricht. Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, die vorrangig gewinnorientiert sind und den Nachweis der Gemeinnützigkeit nicht erbringen können.

Das Direktorium (Bezirksausschussangelegenheiten) zum Hintergrund: „Das Stadtbezirksbud­get ist ein Programm der Stadt, über das die Bezirksausschüsse Maßnahmen von Vereinen, Ver­bänden, Initiativen, natürlichen oder juristischen Personen, die das Gemeinschaftsleben im Bezirk bereichern, fördern können. Grundsätzlich könnten auch Anträge für Zuwendungen für die Einrich­tung von Kreislaufschränken gestellt und gefördert werden. Abschließend entscheidet stets der zuständige Bezirksausschuss. Informationen und das Antragsformular für Zuwendungen können unter http://www.muenchen.de/stadtbezirksbudget abgerufen werden.

Das Kommunalreferat zur Flächenthematik: „Die Schränke gibt es in unterschiedlichen Ausfüh­rungen (Regalgröße bis hin zur Größe eines Gartenhäuschens), je nach >Warensortiment<. Dem­zufolge sind die Ansprüche an deren Aufstellungsorte (Größe, Untergrund, Befestigungsmöglichkei­ten) unterschiedlich. Je nach Standortwahl (unbebautes Grundstück, Grünfläche, öffentlicher Stra­ßengrund) wäre vor der Aufstellung auf städtischem Grund ein >Spartenverfahren< erforderlich, so­fern eine Befestigung im Boden notwendig ist. Nutzungskonkurrenzen zu Wohnbauplanungen sind für jeden Standort abzuwägen.

Ob und welche eigenen oder verwalteten Flächen zur Verfügung gestellt werden können, müsste fallbezogen und mit den jeweils beteiligten Dienststellen durch den Betreiber eines Schranks abge­stimmt werden. Die Flächenverfügbarkeit muss im Einzelfall bewertet werden. Eine mietfreie Über­lassung ist nicht zulässig, auf eine angemessene Vergütung wird mit Blick auf den Zweck geachtet.“

Überdies ergreift der AWM Maßnahmen, um Interessierten die Einrichtung von Tauschschränken noch weiter zu erleichtern. So richtet der AWM in seinem Internetauftritt eine Seite ein, auf der Tipps und Hinweise sowie die Fördermöglichkeiten durch die Stadt erläutert werden. Zudem nutzt der AWM seine Social-Media-Kanäle, um diese Info-Seiten und die Errichtung von Tauschschrän­ken im Rahmen einer Online-Kampagne zu bewerben. Und man stelle sicher, dass Tausch- / Bü­cherschränke im Maßnahmenkatalog des Vorhabens >Zero Waste City< enthalten sind.

Und grundsätzlich: Die Erfahrung (auch in anderen Städten) zeige, dass Tausch- im Vergleich zu Bücherschränken einen höheren Betreuungsaufwand erfordern, da hier die Gefahr der „wilden Ab­lagerung“ von Müll größer ist. Daher sollten die Schränke regelmäßig von den Betreibern oder Pa­ten aufgesucht werden, um das zu verhindern. Der AWM kann in solchen Fällen aus gebühren­rechtlichen Gründen keine kostenlose Müllentsorgung anbieten. Die Müllentsorgung müsse auch über die Paten organisiert werden.