Aus der Idee einer Elterninitiative um Marion und Mark Menzel, wie Kinder naturnah aufwachsen können, ist im September 2019 Realität geworden: Die „Naturkinder Prinz-Eugen-Park“ sind auf einem Areal am Salzsenderweg im Klimapark gestartet. Vor Kurzem hatten die Verantwortlichen für den Kauf eines Sonnenschutzes einen Unterstützungsantrag über 18 568 Euro im Bezirksaus­schuss gestellt. Die Lokalpolitiker gewährten 9000 Euro. Und: Sie wollen vom Referat für Bildung und Sport (RBS) wissen, warum ein von der Initiative gestellter Antrag abgelehnt worden ist. Dazu liegt nun die Antwort (Auszüge) vor.

Sachkosten können für die Erstausstattung (Neugründung) oder im laufenden Betrieb gewährt werden. Im laufenden Betrieb werden Sachkosten gewährt, sofern diese für den Kinder- oder Ar­beitsschutz notwendig sind. Voraussetzung für die Gewährung der Gelder ist der weitere Betrieb der Einrichtung für mindestens fünf Jahre. Die Elterninitiative hat den Sachkostenantrag im laufen­den Betrieb gestellt. Sonnenschutz ist durchaus ein Kinderschutzthema, für das Sachkosten gewährt werden könnten.

Allerdings handelt es sich bei der Einrichtung um einen Wald- und Naturkindergarten, dessen pä­dagogisches Konzept sich im Wald und in der Natur abspielt. Bauwägen sind grundsätzlich nicht für den Aufenthalt der Kinder vorgesehen und so auch nicht von Seiten der Lokalbaukommission (LBK) genehmigt. Durch die Bezuschussung des kostenintensiven Sonnenschutzes würde von Seiten des RBS der Charakter einer raumbezogenen Einrichtung unterstützt werden, der gemäß Betriebser­laubnis für einen Wald- und Naturkindergarten nicht vorgesehen ist.

Der „Nakibo“, der Naturkindergarten Bogenhausen, war Vorbild für die Elterninitiative Naturkinder im Prinz-Eugen-Park.     Foto: hgb

Bei Terminen vor Ort der Aufsicht wurde fotografisch dokumentiert, dass weitaus kostengünstige­re Sonnensegel bereits vorhanden sind, die durchaus auf den Charakter eines Wald- und Natur­kindergartens hindeuten und nicht auf eine feste Einrichtung. Um keinen Präzedenzfall gegenüber anderen Wald- und Naturkindergärten mit Bauwagen zu schaffen und den Charakter eines Wald- und Naturkindergartens zu wahren, wurde die Bezuschussung des Sonnenschutzes abgelehnt.

Ferner teilte der Vorstand bereits mit, dass die Trägerschaft an einen freien gemeinnützigen Träger ab September 2022 übergeben wird, und damit der Verein nicht mehr nach dem EKI-Fördermodell (Eltern-Kind-Initiative) bezuschusst wird. Daher sind die nach der Richtlinie erforderlichen fünf Jahre des Vereins nicht mehr gegeben, so dass Sachkosten nicht bezuschusst werden können.