Was ist geplant in Bogenhausen, wo drückt (die Bürger) der Schuh, welche Ideen gibt es, um den 13. Stadtbezirk (gemeinsam) weiterzuentwickeln? Ein CSU-Sextett – Landtagsabgeordneter Robert Brannekämper, Fraktionsvorsitzender im Rathaus Manuel Pretzl und sein Vertreter Hans Theiss, die Stadträte Jens Luther (Bogenhausen) und Fabian Ewald (Berg am Laim) sowie Bogenhausens Bezirksausschuss-Vorsitzender Florian Ring – begab sich unter dem Motto „Viertel vor!“ auf Stadtteiltour, um vor Ort Projekte und Probleme zu erfassen, zu beleuchten und zu erörtern.
Station St. Emmeram am Rand des Biergartens der Wirtschaft St. Emmeramsmühle. Anlass: Das Pflegekonzept der Initiative >Krautgärten St. Emmeram< zur Renaturierung mit Sommerweide (Haltung von Weiderindern), Anlage von Streuobstwiesen (Biotop-Inseln) und von Bienen- und Insektenstandorten, Verkehrskonzept mit fußgängerfreundlicher Erschließung sowie die Kultivierung des Krautgarten-Grabens (Öffnung des Brunnbach-Nebenarms).

Auf Initiative von Brannekämper hatte der Bezirksausschuss von der Stadt im Juli 2019 gefordert, den in den sechziger Jahren verrohrten, das als Krautgarten-Graben bezeichnete Bächlein entlang des Biergartens bis zum denkmalgeschützten Floßwärterhäuschen – ein historischer Ort, an dem einst Thomas Mann mit seinem Hund spazieren gegangen war – wieder freizulegen und zu renaturieren. Die Begründung: Stadtbäche stellen einen wichtigen Lebensrum für Tiere und Pflanzen dar.
Das Baureferat prüfte die Anregung – mit negativem Ergebnis: „Die Bestandssituation lässt momentan nur eine eingeschränkte Freilegung zu.“ Eingeschränkt weil Flächen eines Grundstücks in Privatbesitz benötigt würden.
Wie ist es eigentlich überhaupt zu der Verrohrung gekommen? Dazu die Behörde: „In der Plandarstellung von 1913 ist der Krautgarten-Graben überwiegend verrohrt dargestellt. In Höhe des heutigen Biergartens verlief er in einem offenen Trog von etwa 13 Meter Länge und drei Metern Breite. Diese Situation bestand bis 1958. Aus den Archivunterlagen ist zu entnehmen, dass in der Vergangenheit mehrere Personen, darunter ein Kind, in den Trog gefallen sind. Im Hinblick auf die in unmittelbarer Nähe liegende Gaststätte wurde hier ein erhöhtes Gefahrenpotenzial gesehen. Das damalige Liegenschaftsamt hielt es deshalb für notwendig, dieses Teilstück des Grabens verrohren zu lassen, um weitere Unglücksfälle zu vermeiden.

Und weiter: „Der aktuelle Bestand weist eine durchgehende Verrohrung südlich des Biergartens auf. Die Bachsohle liegt hier etwa einen Meter unter Geländeniveau. Der verrohrte Graben verläuft nahezu vollständig auf Privatbesitz. Die Stadt hat hierfür eine Dienstbarkeit mit einem Wasserleitungsrecht im Grundbuch eintragen lassen. Nur ein Teilstück von etwa neun Metern Länge befindet sich auf städtischem Grund, mehr oder weniger als Verkehrsfläche genutzt.
Zur eingeschränkten Freilegung hieß es damals aus dem Referat: Für eine Renaturierung mit Bachböschungen steht zu wenig Fläche zur Verfügung. Mit der bestehenden Bachsohlentiefe von zirka einem Meter ergibt sich bei einer angenommenen Böschungsneigung von eins zu zwei eine Gesamtbreite von etwa fünf Metern. Zwei Bäume sowie Teile der Verkehrsflächen müssten entfallen, wenn man von den bestehenden Nutzungsverhältnissen ausgeht. Und der Biergartenbereich müsste teilweise zurückgesetzt werden.

Allerdings wäre eine teilweise Öffnung in Form eines Betontrogs möglich. Dieser offene Bereich müsste allerdings aus Gründen der Verkehrssicherheit mit einem Geländer ausgestattet werden. Dies hätte Auswirkungen auf den unmittelbar benachbarten Baumbestand, könnte nur mit Zustimmung des Privateigentümers realisiert werden, da die vorhandene Fläche des städtischen Grundstücks nicht ausreicht.
Fazit des Baureferats: „Eine Umsetzung ist aus den genannten Gründen nicht möglich“. Ob die Initiatoren von >Krautgärten St. Emmeram< eine Lösung (mit dem Grundstücksbesitzer) finden? Ein neuer Versuch ist‘s zumindest wert. Nun heißt’s abwarten, gespannt abwarten!