Was ist geplant in Bogenhausen, wo drückt (die Bürger) der Schuh, welche Ideen gibt es, um den 13. Stadtbezirk (gemeinsam) weiterzuentwickeln? Ein CSU-Sextett – Landtagsabgeordneter Robert Brannekämper, Fraktionsvorsitzender im Rathaus Manuel Pretzl und sein Vertreter Hans Theiss, die Stadträte Jens Luther (Bogenhausen) und Fabian Ewald (Berg am Laim) sowie Bogenhausens Bezirksausschuss-Vorsitzender Florian Ring – begab sich unter dem Motto „Viertel vor!“ auf Stadtteiltour, um vor Ort Projekte und Probleme zu erfassen, zu beleuchten und zu erörtern.

Station St. Emmeram am Rand des Biergartens der Wirtschaft St. Emmeramsmühle. Anlass: Das Pflegekonzept der Initiative >Krautgärten St. Emmeram< zur Renaturierung mit Sommerweide (Haltung von Weiderindern), Anlage von Streuobstwiesen (Biotop-Inseln) und von Bienen- und In­sektenstandorten, Verkehrskonzept mit fußgängerfreundlicher Erschließung sowie die Kultivierung des Krautgarten-Grabens (Öffnung des Brunnbach-Nebenarms).

So sieht’s heute aus: Der Nebenarm des Brunnbachs ist unter der Erde in Rohre verlegt.    Foto: hgb
 

Auf Initiative von Brannekämper hatte der Bezirksausschuss von der Stadt im Juli 2019 gefordert, den in den sechziger Jahren verrohrten, das als Krautgarten-Graben bezeichnete Bächlein entlang des Biergartens bis zum denkmalgeschützten Floßwärterhäuschen – ein historischer Ort, an dem einst Thomas Mann mit seinem Hund spazieren gegangen war – wieder freizulegen und zu renatu­rieren. Die Begründung: Stadtbäche stellen einen wichtigen Lebensrum für Tiere und Pflanzen dar.

Das Baureferat prüfte die Anregung – mit negativem Ergebnis: „Die Bestandssituation lässt momen­tan nur eine eingeschränkte Freilegung zu.“ Eingeschränkt weil Flächen eines Grundstücks in Pri­vatbesitz benötigt würden.

Wie ist es eigentlich überhaupt zu der Verrohrung gekommen? Dazu die Behörde: „In der Plandar­stellung von 1913 ist der Krautgarten-Graben überwiegend verrohrt dargestellt. In Höhe des heuti­gen Biergartens verlief er in einem offenen Trog von etwa 13 Meter Länge und drei Metern Breite. Diese Situation bestand bis 1958. Aus den Archivunterlagen ist zu entnehmen, dass in der Vergan­genheit mehrere Personen, darunter ein Kind, in den Trog gefallen sind. Im Hinblick auf die in un­mittelbarer Nähe liegende Gaststätte wurde hier ein erhöhtes Gefahrenpotenzial gesehen. Das da­malige Liegenschaftsamt hielt es deshalb für notwendig, dieses Teilstück des Grabens verrohren zu lassen, um weitere Unglücksfälle zu vermeiden.

So könnte es nach Vorstellung der Initiative >Krautgärten St. Emmeram< aussehen: der Graben seitlich des Biergartens St. Emmeramsmühle nach einer Freilegung.   Foto: Archiv / BA-Antrag Juli 2019

Und weiter: „Der aktuelle Bestand weist eine durchgehende Verrohrung südlich des Biergartens auf. Die Bachsohle liegt hier etwa einen Meter unter Geländeniveau. Der verrohrte Graben verläuft na­hezu vollständig auf Privatbesitz. Die Stadt hat hierfür eine Dienstbarkeit mit einem Wasserleitungs­recht im Grundbuch eintragen lassen. Nur ein Teilstück von etwa neun Metern Länge befindet sich auf städtischem Grund, mehr oder weniger als Verkehrsfläche genutzt.

Zur eingeschränkten Freilegung hieß es damals aus dem Referat: Für eine Renaturierung mit Bachböschungen steht zu wenig Fläche zur Verfügung. Mit der bestehenden Bachsohlentiefe von zirka einem Meter ergibt sich bei einer angenommenen Böschungsneigung von eins zu zwei eine Gesamtbreite von etwa fünf Metern. Zwei Bäume sowie Teile der Verkehrsflächen müssten entfal­len, wenn man von den bestehenden Nutzungsverhältnissen ausgeht. Und der Biergartenbereich müsste teilweise zurückgesetzt werden.

Siegfried Kellerer (li) von der Initiative Krautgarten St. Emmeram im Gespräch mit Manuel Pretzl, Fraktionsvorsitzender im Rathaus (Mi), und Robert Brannekämper, CSU-Landtagsabgeordneter für Bogenhausen.   Foto: hgb

Allerdings wäre eine teilweise Öffnung in Form eines Betontrogs möglich. Dieser offene Bereich müsste allerdings aus Gründen der Verkehrssicherheit mit einem Geländer ausgestattet werden. Dies hätte Auswirkungen auf den unmittelbar benachbarten Baumbestand, könnte nur mit Zustim­mung des Privateigentümers realisiert werden, da die vorhandene Fläche des städtischen Grund­stücks nicht ausreicht.

Fazit des Baureferats: „Eine Umsetzung ist aus den genannten Gründen nicht möglich“. Ob die Initi­atoren von >Krautgärten St. Emmeram< eine Lösung (mit dem Grundstücksbesitzer) finden? Ein neuer Versuch ist‘s zumindest wert. Nun heißt’s abwarten, gespannt abwarten!