Ein Herz für Tiere: Die CSU-Fraktion im Bezirksausschuss beantragte im Juli „den Schutz von Eichhörnchen.“ Konkret: Die Stadt wurde gebeten, >Eichhörnchenbrücken< zu errichten, in dem „Kletterseile zwischen Baumkronen über Hauptverkehrsstraßen gespannt und somit Grünzüge für Eichhörnchen wieder verbunden und diese dadurch vor einem Tod durch Überfahren bewahrt we­rden. Um Vorschläge seitens des Referats hinsichtlich der Standorte wurde gebeten.“ Nun liegt die Antwort des Kreisverwaltungsreferat (KVR) vor (Auszüge):

„Genehmigungen für die Errichtung von Querungshilfen für Eichhörnchen erteilt für den Stadtbezirk 13 die Bezirksinspektion Ost. Zur Prüfung ist ein konkreter Antrag mit Lageplan und Beschreibung vorzulegen, an welchen Bäumen und in welcher Höhe über der Fahrbahn das Seil befestigt werden soll. Verläuft die Querungshilfe auch über Privatgrund, wird die Zustimmung des Grundstückeigen­tümers zur Anbringung und dem Verbleib des Seils benötigt. Der derzeitige allgemein gehaltene Antrag erlaubt leider keine konkrete Prüfung der Zulässigkeit der Eichhörnchenseile.“

Ein Eichhörnchen vermisst seinen bei einem Sturm umgestürzten Baum in der Elektrastraße, klettert auf einem Baugerüst herum.    Foto: hgb

Und weiter: Das zuständige Baureferat / Gartenbau habe bestätigt, dass keine Einwände gegen Eichhörnchenseile bestünden, würde ein Trägerverein die Seile anbringen und den Unterhalt übernehmen.

Beim Befestigen der Seile müssten allerdings Baumschutzkriterien berücksichtigt werden: Erstens kommen nur große, gesunde Bäume in Frage. An den Stellen muss – zweitens – ein Schutz ange­bracht werden, um Verletzungen der Rinde (Scheuerstellen oder Quetschungen) auszuschließen.

Und drittens: „Erfahrungen aus dem Einbau von Seilsicherungen in Baumkronen zeigen, dass das Schwingen der Bäume bei Starkwind zu beachtlichen Belastungen führen kann. Bedingt durch die begrenzte Seilelastizität ist bei einem schlagartigen Schwingungsstopp die Belastung der Seile und der betroffenen Stammteile erheblich und kann zum Riss der Seile oder zum Bruch der Stämme führen. Ein Einbau kann deshalb nur nach Vorliegen eines entsprechenden Gutachtens durch einen Sachverständigen befürwortet werden.“ Zudem werde eine regelmäßige Kontrolle und sowie die Übernahme der Haftung für Schäden als selbstverständlich vorausgesetzt.

Und eine Liste geeigneter Orte für die Anbringung von Querungshilfen werde von der Stadt nicht geführt. Auch für eine Einrichtung oder Wartung der Eichhörnchenseile durch die Stadt selbst seien weder personell noch technisch die Voraussetzungen gegeben.