Vorn die Eggenfeldener – / Rappelhofstraße, hinten die Tögginger Straße, die A94 – der Ver­kehr tobt, die Bewohner der angrenzenden Gebäude Rappelhofstraße 4 bis 8 sind rund um die Uhr geplagt vom Lärm der Autos, verstehen bei geöffnetem Fenster ihr eigenes Wort nicht mehr. Verständlich daher der Antrag für eine Lärmschutzmauer entlang der Autobahn. Der Wunsch wird wohl ein Wunsch bleiben – so das Referat für Klima- und Umweltschutz in seiner Antwort.

Laut Behörde ist das Ansinnen „der betroffenen Anwohner aus fachlicher Sicht nachvollziehbar, es besteht seitens der Stadt jedoch keine Handhabe zur Durchsetzung.“ Den Gebäudeeigentümern wird eine Kontaktaufnahme mit der Autobahn GmbH des Bunds empfohlen, um die Möglichkeit der Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen prüfen zu lassen, heißt es im Fazit des Schreibens.

In einer Mail an den Bezirksauschuss hatten die Bewohner argumentiert: „Tagsüber liegt im Sommer bei offenem Fenster der Lärmpegel zwischen 65 und 71 Dezibel / dB innerhalb der Woh­nung.  Bei diesem Wert handelt es sich ausschließlich um den Lärm der Autobahn. Man versteht kaum mehr sein eigenes Wort bei geöffnetem Fenster. Wir können und wollen im Sommer nicht auf offene Fenster verzichten, Der Lärm ist nicht zumutbar und macht psychisch krank.“

Rappelhofstraße 4 bis 8: Die A94 ist etwa zehn Meter von den Rückseiten der Gebäude entfernt, die geplagten Anwohner fordern eine Lärmschutzmauer. Ein Schutz könnte eventuell (!) erfolgen, wenn die Autobahn auf sechs Spuren ausgebaut wird.   Foto: hgb

Zu den rechtlichen Grundlagen erklärte das Referat (Auszüge): „Bei einem Neubau oder einer wesentlichen Änderung eines Verkehrswegs ergibt sich ein Rechtsanspruch auf Schutz vor dem zu erwartenden Verkehrslärm. Dabei sind Maßnahmen der Lärmvorsorge vorzusehen mit Immissions­grenzwerten gemäß dem Immissionsschutzgesetz. Für Krankenhäuser und Schulen gelten 57 dB(A) / 6 bis 22 Uhr sowie 47 dB(A) / 22 bis 6 Uhr; für Wohngebiete 59 dB(A) / 6 bis 22 Uhr sowie 49 dB(A) / 22 bis 6 Uhr; für Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64 dB(A) / 6 bis 22 Uhr sowie 54 dB(A) / 22 bis 6 Uhr und für Gewerbegebiete 69 dB(A) / 6 bis 22 Uhr sowie 59 dB(A) / 22 bis 6 Uhr.“

Und weiter: „Hierbei ist zunächst eine Einhaltung der Grenzwerte durch aktive Lärmschutzmaßnah­men am Verkehrsweg (Lärmschutzwand oder -wall, lärmmindernder Fahrbahnbelag) anzustreben. Soweit die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen, können ergänzend / ersatzweise passive Lärmschutzmaßnahmen an betrof­fenen Gebäuden (Schallschutzfenster, fensterunabhängige Belüftung) vorgesehen werden.“

So weit, so gut. Aber: „Bei bestehenden Verkehrswegen – wie im Fall der Bundesautobahn A94 – besteht kein Rechtsanspruch auf die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen. Hier können vom jeweiligen Baulastträger Lärmsanierungsmaßnahmen als freiwillige Leistung getroffen werden“, wenn bestimmte >Auslösewerte< tags und nachts erreicht werden.

Das Referat hat bei der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, nachgecheckt – die Antwort: „Im betreffenden A94-Bereich ist gemäß Bundesverkehrswegeplan 2030 sowie Fern­straßenausbaugesetz zwischen dem Autobahnanfang an der Anschlussstelle München-Steinhau­sen und der Anschlussstelle Feldkirchen-West ein sechsstreifiger Ausbau vorgesehen. Nachdem aufgrund des geplanten Ausbaus eine schalltechnische Untersuchung notwendig sein wird, sind hier seitens der Autobahn des Bundes vorerst keine baulichen Lärmschutzmaßnahmen ange­dacht.“