Eine „erhöhte Gefährdung“ von Fußgängern im Bereich der Brodersenstraße 4 bis 10 monierte ein Anlieger im Bezirksausschuss. Der Mann schreibt: „Dass hier ein Fußweg für die Anwohner 4 bis 16 besteht, ist seit 2021 durch die Beschilderung zwar klar, doch leider ist auf dem Asphalt kei­ne Trennung von Fahrbahn und Fußweg vorhanden. In Folge wird dieser Fußweg täglich von Falschparkern blockiert, da die Fahrzeuge ohne Abstand entlang des Zauns am Gebäude 4 bis 10 abgestellt werden.“

Und weiter heißt es in der Mail: „Ein Wegfall dieses Fußwegs bedeutet für die Bewohner der beiden Mehrfamilienhäuser 4 bis 10 und 12 bis 16 zusätzliche Straßenüberquerungen in einem unüber­sichtlichen Umfeld nach einer Kurve und hinter den falsch parkenden Autos. Da der Gehweg auf Höhe 12 bis 16 eine Pflicht des Bauträgers war, ist mir nicht klar, wie auf Höhe des Gebäudes 4 bis 10 zwar die Begrenzung und Einzäunung des Gartens zurückgesetzt ist, aber kein Gehweg ange­legt wurde.“

Holpriger „Weg“ am Beginn der Brodersenstraße: Der Zugang zu den Gebäuden 4 bis 16 ist erlaubt, für andere Fußgänger jedoch gesperrt. Was soll das?   Foto: hgb

Deshalb bittet der Bürger um Klärung, ob der „betroffene Fußweg auf Höhe Brodersenstraße 4 bis 10 (wie bei Haus 12 bis 14) Privateigentum des Hauses 4 bis 10 ist, ob eine bauliche Befestigung hier noch geschuldet ist oder ob es sich um öffentlichen Grund handelt.“

Und: Um Fußgängern einen sicheren Weg zu ermöglichen und unnötige Überquerungen an nicht einsichtiger Stelle zu vermeiden, soll „der Weg deutlich von der Straße mit Bordsteinen abgrenzt werden.“

Würde der vorhandene „Plattenfußweg“ um ein paar Meter verlängert, was bautechnisch kein Problem sein dürfte, wäre eine sichere Abgrenzung gegeben und die Straßenüberquerung an einer unübersichtlichen Abzweigung überflüssig.  Foto: hgb

Die Lokalpolitiker stimmten dem Anliegen zu und leiteten es zwecks Klärung an das Mobilitätsrefe­rat weiter mit der Bitte, in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion 22 Bogenhausen geeignete Maßnahmen für eine sichere Nutzung des Zuwegs zu den genannten Anwesen vorzuschlagen. Das Parken des Wegs soll dauerhaft unterbunden werden.