Fußgänger, Mütter mit Kinderwagen und Rentner mit Rollatoren haben im Bereich Stuntzstraße 16 bis 18 b kaum noch Platz, um den Gehweg zu nutzen,“ so ein Anwohner. Er hatte im Som­mer gefordert „Poller wie in der Hörselbergstraße anzubringen, um den Fußgängerweg ganz von parkenden Autos freizuhalten.“ Geht nicht, so die Stadt, weil ansonsten parkende Fahrzeuge in die Fahrbahn ragen. Nun verlangt der Mann, die Senkrecht- in Längsparkplätze umzuwandeln. Das lehnten die Lokalpolitiker aber einstimmig ab.

Es soll stattdessen, so der einstimmige Beschluss im Kommunalparlament, von der Stadt eine „Al­ternativlösung durch Parkplatzschwellen geprüft werden, um Einschränkungen des Fußwegs zu verhindern.“ Grundsätzliche Frage: Werden Fußgänger wirklich behindert?

Das Baureferat begründete seinerzeit die Ablehnung: Der Gehweg ist an dieser Stelle 2,20 Meter breit, die Parkbucht zur Senkrechtaufstellung der Autos weist eine Länge von 4,50 Meter auf. Bei dieser Länge müssen größere Fahrzeuge bis zur Gehwegkante vorfahren, damit das Fahrzeug nicht in die Fahrbahn ragt. Wir haben die Situation vor Ort überprüft und die Gehwegrestbreite ent­lang der parkenden Fahrzeuge nachgemessen und an der ungünstigsten Stelle eine Breite von 1,80 Meter festgestellt.“ Und genau mindestens 1,80 Meter Durchgangsbreite müssen ab diesem Jahr die Gehwege übrigens vorweisen, um der UN-Behinderten-Konvention gerecht zu werden.

Senkrecht parkende Autos ragen entlang der Stuntzstraße 16 bis 18b ein Stück auf den 2,20 Meter breiten Gehweg, doch für Fußgänger hat das Baureferat an der ungünstigsten Stelle wie vorgeschrieben eine Breite von 1,80 Meter festgestellt.    Foto: hgb

Weiter hatte es in der Antwort geheißen: „Poller müssen mindestens 30 Zentimeter vom Gehweg­rand weg installiert werden und schränken somit die nutzbare Breite in gleichem Maße wie die mit Überstand parkenden Fahrzeuge ein. Da Poller einen erheblichen wirtschaftlichen Aufwand insbe­sondere in der Unterhaltung darstellen, setzt das Baureferat diese Einbauten nur sehr restriktiv ein, vor allem zur Gefahrenabwehr an Stellen, an denen andere Lösungsmöglichkeiten ausscheiden. Da das Platzangebot für Fußgänger durch das Aufstellen von Pollern nicht verbessert werden kann, wird das Baureferat auf die Aufstellung verzichten.“

Unlängst schrieb der Mann erneut an den Bezirksausschuss: „Leider stellt sich das Baureferat mit lächerlichen Zentimeter-Argumenten quer, obwohl in der gleichen Straße bereits die geforderten Poller stehen. Wandeln Sie den letzten Abschnitt der Stuntzstraße in einen Längsparkabschnitt um.“

Zur Begründung heißt es (Auszug): „Es handelt sich um einen sehr stark frequentierten Abschnitt zwischen Hörselberg- und Steinhauser Straße, es befinden sich hier eine Kindergrippe und ein Kin­dergarten mit 100 Plätzen sowie ein Markt. Man kommt kaum durch, da die Autos den Gehweg blockieren.“ Gehweg blockiert? Check vor Ort: stimmt nicht