Es ist eine schier endlose Geschichte eines einzigen(!) Anwohners. Erstens – Sommer 2022: „Fußgänger, Mütter mit Kinderwagen und Rentner mit Rollatoren haben im Bereich Stuntzstraße 16 bis 18 b kaum noch Platz, um den Gehweg zu nutzen,“ hatte er beklagt und gefordert, „Poller wie in der Hörselbergstraße anzubringen, um den Fußgängerweg ganz von parkenden Autos freizuhalten.“ Geht nicht, so die Stadt, weil ansonsten parkende Fahrzeuge in die Fahrbahn ragen. Gehweg blockiert? Check vor Ort: stimmt nicht.

Zweitens – Januar 2023: Nun verlangte der Mann, die Senkrecht- in Längsparkplätze umzuwandeln. Das hatten die Lokalpolitiker aber einstimmig abgelehnt. Es soll stattdessen, so der einstimmige Beschluss im Kommunalparlament, von der Stadt eine „Alternativlösung durch Parkplatzschwellen geprüft werden, um Einschränkungen des Fußwegs zu verhindern.“ Grundsätzliche Frage bei der Erörterung: Werden Fußgänger wirklich behindert?

Drittens – August 2024: Anhörung des Mobilitätsreferats im Stadtteilparlament. Alle bisher beantragten Lösungen, so lautProtokoll des Untergremiums Verkehr, sind nicht umsetzbar. „Das Baureferat schlägt nun vor, zwei Pkw-Stellplätze in Radstellanlagen umzuwandeln. Damit wäre zumindest an dieser Stelle der Weg freigehalten.“

Das leuchtet nicht ein. Das ist eine >Lösung< nur um einer Maßnahme willen! CSU-Politiker Peter Reinhardt redete Klartext: „Es besteht kein Bedarf an zusätzlich Radstellplätzen. Das will man nur machen, um Autos zu verdrängen. Die Referate haben es sich einfach gemacht.“ Indes: Die Lokalpolitiker stimmten der Anhörung des Mobilitätsreferats zu – gegen die Stimmen der CSU-Fraktion.

Der Hintergrund der Poller-Ablehnung des Baureferats: „Der Gehweg ist an dieser Stelle 2,20 Meter breit, die Parkbucht zur Senkrechtaufstellung der Autos weist eine Länge von 4,50 Meter auf. Bei dieser Länge müssen größere Fahrzeuge bis zur Gehwegkante vorfahren, damit das Fahrzeug nicht in die Fahrbahn ragt. Wir haben die Situation vor Ort überprüft und die Gehwegrestbreite entlang der parkenden Fahrzeuge nachgemessen und an der ungünstigsten Stelle eine Breite von 1,80 Meter festgestellt.“ 

Und weiter: „Poller müssen mindestens 30 Zentimeter vom Gehwegrand weg installiert werden und schränken somit die nutzbare Breite in gleichem Maße ein wie die mit Überstandparkenden Fahrzeuge. Wegen des Aufwands, vor allem in der Unterhaltung darstellen, setzt das Baureferat Poller nur sehr restriktiv ein – vor allem zur Gefahrenabwehr an Stellen, an denen andere Lösungen ausscheiden. Da das Platzangebot fürFußgänger durch das Aufstellen von Pollern nicht verbessert werden kann, verzichtet das Baureferat auf die Aufstellung.“

Senkrecht parkende Autos ragen entlang der Stuntzstraße 16 ein Stück auf den 2,20 Meter breiten Gehweg, doch für Fußgänger hat das Baureferat an der ungünstigsten Stelle wie vorgeschrieben eine Breite von 1,80 Meter festgestellt. Die Behörde machte nun einen kuriosen, ja abwegigen Lösungsvorschlag.    Archivfoto: hgb