Die Verbesserung der Tiefgaragen-Ausfahrtsituation (TG; mehr als 50 Stellplätze) zwischen der
Flensburger Straße 79 und 81 regte ein Bürger im Bezirksausschuss an. Denn: „Seit der
Neubebauung gegenüber ist die Ausfahrt riskant geworden. Die Straße weist an dieser Stelle nur
eine geringe Breite auf, so dass für beide Richtungen nur eine Spur zu Verfügung steht. Beim
Ausfahren kommt man somit auch mit dem Gegenverkehr >in Kontakt<. Und durch parkende Autos
ist das Sichtfeld verdeckt, der Ausfahrradius zu eng, wodurch man unter Umständen rangieren
muss.“


Was tun? Parken begrenzen? Einen Parkplatz auflösen? Einen Spiegel anbringen? Vertreter des
Mobilitätsreferat prüften mit der Polizei die Situation vor Ort. Das Statement (Auszüge):
Die Flensburger Straße misst 5,60 m in der Breite. Auf der Südseite wird längs geparkt. Auf der
Nordseite sind Längsparkbuchten, die von einzelnen kleinen Baumgräben unterbrochen werden.
Gegenüber der TG befindet sich ein Baumgraben.


Die TGein- und -ausfahrt ist an der Fahrbahnkante mindestens neun Meter breit und damit links und
rechts jeweils ein Meter breiter als die eigentliche Garage. Es ist eine normale Ausfahrtsituation, wie
sie in Wohnstraßen (Tempo-30-Zone) typisch ist. Wenn in die Ausfahrt keine Fahrzeugteile von
parkenden Kfz ragen, ist ein Ausfahren in einem Zug möglich. Sollten Fahrzeugteile leicht
hineinragen, ist dennoch ein Ausfahren möglich, gegebenenfalls nach Rangieren. Die
Rechtsprechung hält ein mehrmaliges Rangieren für zumutbar. Es handelt sich hier um eine ganz
gewöhnliche Situation. Laut Polizei ist die Lage völlig unauffällig.

Mit einer Zickzackmarkierung könnte die von einem Anwohner monierte Ausfahrtsituation an der
Tiefgarage Flensburger Straße 79 und 81 verbessert werden. Symbolfoto: hgb


Vorschlag: Der Grundstückseigentümer hat die Möglichkeit, eine Zickzackmarkierung (Zeichen
299 StVO = Grenzmarkierung) zu beantragen, die kostenpflichtig auf der Fahrbahn markiert werden
kann. Ein begründeter Antrag wäre per Mail an zickzackmarkierung.mor@muenchen.de zu
richten.Wenn die rechtlichen Voraussetzungen nach Prüfung vorliegen und der Eigentümer eine
Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat, könnte der Auftrag erteilt werden.
Bezüglich des vorgeschlagenen Verkehrsspiegels kann ein Antrag an den Verkehrszeichenbetrieb
des Baureferats gestellt werden (E-Mail: vzb.befbau@muenchen.de).Die Einschätzung, ob die
Voraussetzungen für einen Verkehrsspiegel vorliegen, nimmt der Verkehrszeichenbetrieb vor.Es
handelt sich hier nicht um eine amtliche anzuordnende Verkehrseinrichtung.