Die Grünzüge des Denninger Angers und den im Mai 2020 eröffneten Pühnpark mit „geeigneten
Fußgängerüberwegen“ an der Weltenburger- und an der Denninger Straße verbinden – dieser
Forderung des Bezirksausschusses hatte das Baureferat im Oktober 2020 zugestimmt: „Wir sehen
in Abstimmung mit dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) jeweils einen Bedarf einer Querungshilfe an
den zwei Stellen.“ Geht doch! Zumindest jetzt an einer Stelle – endlich!


In der Antwort der Behörde an Bezirksausschuss-Vorsitzenden Florian Ring (CSU) hatte es:
seinerzeit geheißen: „Das Baureferat plant mittelfristig eine Querung mit entsprechender
Befestigung des Grünstreifens und Bordsteinabsenkung am westlichen Ausgang des Parks an der
Weltenburger Straße“.


Und zum zweiten Wunsch wurde erklärt: „Das Baureferat plant am nördlichen Ausgang des Parks
die Versetzung der bestehenden Mittelinsel nach Osten, um einen möglichst direkten Übergang
zwischen den zwei Grünzügen zu schaffen. Ob ein Fußgängerüberweg dort eingerichtet werden
kann, ist noch mittels einer Verkehrszählung zu prüfen.“ Abwarten, wann diese Maßnahme
umgesetzt wird …

Der im Frühsommer 2020 fertig gestellte, erste Teil des Pühnparks kann nun vom Denninger Anger
aus sicherer über die Weltenburger Straße dank einer Mittelinsel überquert werden. Foto: hgb


Die Wiesen, Wege und Wäldchen des ersten Pühnpark-Abschnitts – rund acht Hektar städtischer
Grundbesitz – sind ein Teil des Grünzugs „Grünes Band Ost“. Der fertige Park soll einmal etwa 24
Hektar groß werden, der Großteil der Flächen befindet sich indes in Privatbesitz. Das kreuzförmige
Gesamtareal liegt zwischen Denninger -, Eggenfeldener -, Weltenburger – und Friedrich-Eckart-
Straße, ist westlich vom Denninger Anger und östlich vom Zamilapark begrenzt.


Abgelehnt hatte die Stadt aber einen auf Initiative der CSU-Fraktion im Kommunalparlament
einstimmig verabschiedeten Antrag, in der Grünanlage eine öffentliche Toilette einzurichten. Der
Hintergrund der Forderung: Angesichts der künftigen Dimension des Parks und der zu erwartenden
Nutzung vor allem von Kindern sei es angebracht, auch eine Toilette einzurichten, zumal in der
weiteren Umgebung keine vorhanden ist.


Aber, so das Baureferat: „Der Pühnpark gehört nicht zu den vom Stadtrat beschlossenen
Standorten und erfüllt auch nicht die Kriterien zur objektiven Bedarfsermittlung.“ Ersteres ist richtig.
Bezüglich der Kriterien sind zumindest Zweifel angebracht.