Den „sofortigen Einsatz eines Kontroll- und Schließdiensts für die Ruth-Drexel-Sportanlage zur Einhaltung der festgesetzten Nutzungszeiten“ – das hatten Ende April Anwohner in einem Antrag im Bezirksausschuss gefordert. Die Lokalpolitiker hatten per einstimmigen Beschluss die Stadt aufge¬fordert, Schritte zu veranlassen, damit vor allem nachts uneingeschränkt ruhiges Leben möglich ist. Zu fünf verlangten Maßnahmen reagierte jetzt das Referat für Bildung und Sport (RBS).

Hintergrund für die Empörung der Bürger: Die außerschulische Nutzung der Sportanlage ist unter-sagt. Es wurden allerdings erst im Dezember 2022 zwei Schilder – die Tafeln wurden kurz danach mit Farbsprays besprüht – angebracht. An der Verhaltenssituation hatten die Schilder jedoch nichts geändert. Die Sportanlage wird täglich – oft bis 23 Uhr – von Jugendlichen und teils auch Erwach-senen genutzt. Die Betroffenen hatten die Probleme mit Handy-Videos belegt.

Statement des Referats nach einem Termin vor Ort mit Vertretern der Schulleitung und des Baure-ferats: „Über die Unhaltbarkeit des Zustandes herrscht Einigkeit.“

Forderung 1: Sofortiger Einsatz eines Kontroll- und Schließdiensts für die Sportanlage zur Einhal-tung der festgesetzten Nutzungszeiten.
RBS-Antwort: „Die aktuell sechs Mal täglich stattfindende Bestreifung durch einen Sicherheits-dienst wird mittelfristig verlängert. Die Aufgabe des Sicherheitsdiensts ist es, die unerlaubte Fremd¬nutzung zu unterbinden und zu dokumentieren.“

Forderung 2: Den Sportplatz mit einem Zaun (mindestens 2,5 Meter) umgeben, der hoch genug und engmaschig genug ist, damit er nicht überklettert werden kann.
RBS-Antwort: „Der Der Zaun am roten Allwetterplatz wird auf die gesamte Länge bis auf die Höhe des Ballfangzauns erhöht, um das Überklettern zu verhindern.“

Forderung 3: Es muss dafür gesorgt werden, dass das Tor der Sportanlage außerhalb der Nut-zungszeiten abgesperrt ist.
RBS-Antwort: „Das Tor wird repariert und ertüchtigt. Zusätzlich wird es erhöht. Da das Tor regel-mäßig durch Nutzer der Anlage aus Bequemlichkeitsgründen offengehalten wurde, wurde der Fest-stellmechanismus demontiert. Außerdem wurden die Vereine und deren Trainer abermals schriftlich sensibilisiert, das Tor nicht mechanisch offen zu halten.

Forderung 4: Bis diese Maßnahmen umgesetzt sind, müssen kurzfristig geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die unerlaubte Nutzung des Sportplatzes außerhalb der Nutzungszeiten abzustellen (zum Beispiel übergangsweise Beauftragung eines Sicherheitsdiensts).
RBS-Antwort: „Eine Bestreifung durch einen Sicherheitsdienst findet bereits statt und wird bis auf Weiteres verlängert (siehe Antwort zu Forderung 1)

Forderung 5: Es wird darum gebeten, zu prüfen, ob die Beleuchtung des Schulgebäudes nachts abgeschaltet werden kann.
RBS-Antwort: „An der Schulanlage ist nachts ausschließlich die Beleuchtung, die der Verkehrssi-cherungspflicht dient, in Betrieb. Diese darf nicht ausgeschaltet werden.“

Sportplatz an der Ruth-Drexel-Schule im Prinz-Eugen-Park: Viele Anwohner monieren zunehmende Lärmbelästigungen. Mit einem hohen Zaun soll unerlaubtes Betreten und damit verbundenem Krach vorbeugt werden.
Archivfoto: hgb