Das Mobilitätsreferat wird gebeten, „die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Donau- / Delpstraße (durch halbseitiges Aufbringen von „Achtung Dreiecken“ auf dem Straßenbelag) zu verbessern.“ So soll die Aufmerksamkeit auf die Kreuzung und die Rechts-vor-links-Einmündung erhöht und damit Unfällen vorgebeugt werden. Diesen Antrag von Lokalpolitikerin Sabine Geißler (CSU) hatte der Bezirksausschuss unlängst einhellig verabschiedet. Die Folge: Das Referat und die Polizei stimmten zu.
In der Begründung der Initiative war angeführt worden: An der Kreuzung ist es in den vergangenen Jahren mehrfach zu Zusammenstößen von Autos gekommen, meistens mit erheblichem Sachschaden. Vor Kurzem ereignete sich wieder ein Unfall – mit Totalschaden. Zwar ist die Kreuzung durch die Tempo-30-Zone und die damit einhergehende Rechts-vor-links Regel geregelt, die Breite der Donau- und die klare Sichtachse von der Scheiner- bis zur T-Kreuzung mit der Richard-Strauss-Straße führen jedoch dazu, dass die Einmündung dieser Querstraße übersehen wird.
Das Mobiltätsreferat in der Antwort (Auszüge): „Zur Verkehrssituation fand ein Ortstermin mit der Inspektion 23 statt. Dabei wurde festgestellt, dass die südliche Einmündung der Delp- beim Befahren der Donaustraße in Richtung Ost kaum wahrnehmbar ist. Bei der Überprüfung der anderen Einmündungsbereiche wurden weitere Optimierungsmöglichkeiten konstatiert.“ Diese Maßnahmen werden aufgrund der Unfall- und Verkehrssituation im gesamten Kreuzungsbereich für notwendig erachtet:
• Fahrtrichtung Ost (Donau- westlich der südlichen Einmündung Delpstraße) Das Gefahrzeichen „Kreuzung oder Einmündung“ wird beschildert. Zusätzlich wird das Anbringen eines Straßennamenschildes „Delpstraße“ geprüft (zuständig ist das Baureferat).
• Fahrtrichtung West (Donau- östlich der nördlichen Einmündung Delpstraße) – Das vorhandene Gefahrzeichen „Kreuzung oder Einmündung“ soll näher an den Kreuzungs- / Einmündungsbereich versetzt werden, um einen besseren Bezug herzustellen (bereits beauftragt).
•• Fahrtrichtung Süd (Delp- nördlich der Einmündung in die Donaustraße) – Das vorhandene Gefahrzeichen „Kreuzung oder Einmündung“ soll näher an den Kreuzungs- / Einmündungsbereich versetzt werden, um einen besseren Bezug herzustellen (bereits beauftragt).
• Fahrtrichtung Nord (Delp- südlich der Einmündung in die Donaustraße) – Das Gefahrzeichen „Kreuzung oder Einmündung“ wird beschildert.
• Eine Bodenmarkierung (in Form eines Piktogramms des Gefahrzeichens nach 102 StVO) wird aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erst veranlasst, wenn sich die vorgenannten Maßnahmen als unzureichend erweisen. Dabei wäre jeder einzelne Einmündungsbereich separat zu prüfen. Voraussetzung für ein Verkehrszeichen-Piktogramm ist ein bereits angeordnetes und beschildertes Verkehrszeichen sowie eine Notwendigkeit dieser ergänzenden Maßnahme.