Im Rahmen der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) 2024 – seit Oktober in Kraft – gab die Bundesregierung den Ländern und den Kommunen mehr Spielraum bei der Verkehrsplanung. Der Schutz von Umwelt, Klima und Gesundheit sowie Vorteile für den Städtebau sollen so gemäß der Novellierungstärker berücksichtigt werden. Diesbezüglich gab es seitens des Mobilitätsreferats auch mehrere Prüfanträge für Bogenhausen, darunter die >Verstetigung von Tempo 30<. Die Lokalpolitiker wurden dazu jetzt von der Behörde angehört.

Was steckt dahinter? Verkehrsbehörden können laut Novellierung leichter eine Tempobeschränkung von 30 km/h anordnen – auf Vorfahrtstraßen, entlang von Spielplätzen und entlang von stark genutzten Schulwegen. Eine Angleichung zwischen zwei Tempo-30-Zonen im Abstand von bis zu 300 Meter war bereits bisher möglich, um laut StVO den Verkehrsfluss zu verbessern. Nunmehr ist der mögliche Lückenschluss auf 500 Meter verlängert.

Die >30er-Verstetigung< im Stadtbezirk betrifft vier Strecken – und zwar in der Oberföhringer Straße, Eggenfeldener Straße, Scheinerstraße und in der Ostpreußenstraße. Dass es zu den laufenden Prüfaufträgen im Bogenhauser Kommunalparlament zu Kontroversen kommen würde, war offensichtlich. Mit 20 gegen die zwölf Stimmen der CSU-Fraktion votierten die Stadtteilvertreter für die Angleichungen.

Einhellig hingegen erfolgten die Zustimmungen der Anträge für einen Fußgängerüberweg in der Ostpreußenstraße und die Prüfung eines Zebrastreifens in der Freischützstraße auf Höhe der Bushaltestelle Grimmeisenstraße sowie einen Überweg in der Weltenburger – auf Höhe der Revaler Straße.

In der Oberföhringer -, Eggenfeldener -, Scheiner- und der Ostpreußenstraße werden die Tempo-30-Zonen „verstetigt“ – also durchgehend die Geschwindigkeit beschränkt. Foto / Bearbeitung: hgb