Seit mehr als zehn Jahren regelmäßig Thema im Bezirksausschuss: Dauerparker, langfristig abgestellte Wohnmobile, Anhänger und Autos in der Thomas-Mann-Allee. Zuletzt im Februar, aktuell in Oktober-Tagung monierte ein Anwohner: „Hinweis auf ein drängendes Problem in unserer Nachbarschaft: Die zunehmende Zahl von dauerhaft geparkten und teilweise sogar bewohnten Wohnmobilen und größeren Fahrzeugen sowie Anhängern.“
Weiter heißt es in dem Schreiben: „Diese Fahrzeuge stehen oft rechtswidrig lange und stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Es kommt oftmals zu gefährlichen Situationen, da Fußgänger, Kinder und Personen mit Hunden zwischen den Fahrzeugen die Straße betreten, so dass Rad- und Autofahrer diese Situation nicht erfassen können. Zudem beeinträchtigen die Fahrzeuge das Erscheinungsbild dieser geschichtsträchtigen Straße direkt am Park und der Isar erheblich.“
Der Anlieger: „Ich bitte um eine Prüfung der Situation und geeignete Maßnahmen, um die Missstände zu beheben. Eine Lösung wäre eine zeitlich einschränkende Parkgenehmigung mit Kontrollen durch die Polizei wegen unerlaubter Übernachtung oder auch schlicht eine Anwohnerzone.“
Das Statement der Lokalpolitiker: „Weiterleitung des Anliegens an die Polizei.“ Denn: Die Stadtteilvertreter haben keine rechtliche Möglichkeit, die Fahrzeuge aus dem Straßenraum zu drängen. Lediglich die Polizei kann kontrollieren, ob Wohnmobile und Wohnwagen ohne Begleitfahrzeug länger als zwei Wochen abgestellt wurden.“ Und: Maßnahmen wie ein verkehrsberuhigter Bereich oder die Anordnung eines einseitigen Parkverbots werden kritisch gesehen.
Ein Vertreter der Inspektion 22 Bogenhausen hatte unlängst im Untergremium Verkehr des Kommunalparlaments erklärt, „dass dort die Polizei verstärkt kontrolliert und Verstöße zur Anzeige gebracht hat.“ Und: „Es gebe aber keine Auffälligkeiten.“
Zu all dem muss man wissen: Das Parken eines Wohnmobils und das einmalige Übernachten in dem Fahrzeug zur >Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit< ist überall dort möglich, wo es nicht ausdrücklich durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder Verkehrszeichen untersagt ist. Allgemein gilt hierzulande die Faustregel „Was nicht verboten ist, ist zulässig.“ Aber: Die Markise an seinem „WoMo“ ausfahren, Campingstühle aufstellen, mehrfach übernachten und Müll zu hinterlassen ist grundsätzlich verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet, wenn es sich nicht um einen Stellplatz für Camping handelt („genehmigungspflichtige Sondernutzung“).