Anfrage kombiniert mit Antrag bei der Bürgerversammlung: „An der Freischützstraße wurden stadtauswärts nach der Einmündung Stegmühlstraße vor der Einfahrt zu den Tennisanlagen neue Verkehrsschilder aufgestellt. Der Aufstellort ist nicht akzeptabel. Die Schilder müssen entfernt und an einem Ort, an dem sie nicht stören, installiert werden.“ Das Baureferat beantwortete jetzt die geforderte Stellungnahme.

Zunächst zu den Ausführungen des Anwohners: „Ich will hier nicht das Aufstellen der Schilder in Frage stellen. Aber die Schilder wurden zwischen Radweg und Gehweg aufgestellt. Somit stehen die Schilder mitten in der Begegnungsfläche von Fußgängern und Radfahrern. Sehbehinderte Mitbürger stoßen sich daran, weil nicht damit gerechnet wird, dass sich am Rand des Gehwegs ein Schild befindet. Das Ausweichen beispielsweise mit Kinderwägen oder Rollatoren wird behindert. Warum wurden die Schilder nicht, wie auf der gegenüberliegenden Straßenseite, am Fahrbahnrand / Grünstreifen am Gehwegrand aufgestellt?“

Das Baureferat erklärte: „Zur Verbesserung der Nutzung des Gehwegs wurde die Beschilderung am 15. Oktober (Anm. d. Red.: die Bürgerversammlung fand am 24. Oktober statt) an die Gehbahninnenkante versetzt und das beschädigte Schild entfernt.“

Und weiter: „Eine Überprüfung der Verkehrsbeschilderung hatte ergeben, dass die Beschilderung korrekt ausgeführt wurde. Der Beginn eines Halteverbots wird in Fahrtrichtung immer mit dem Vorschriftszeichen VZ 283-10 >Absolutes Halteverbot Anfang, rechts< beschildert. Bei Halteverbot-Anfangsbeschilderungen ist somit gemäß StVO der Pfeil immer >oben< und weist in Fahrtrichtung. Das Halteverbotsende (VZ 283-20) muss hingegen mit einem Pfeil nach >unten<, entgegen der Fahrtrichtung, beschildert werden. Das Ein- und Aussteigen von Schulkindern ist gestattet. Die Erreichbarkeit des Gymnasiums für den eingeschränkten Nutzen des Hol- und Bringverkehrs ist damit gewährleistet.“

Freischützstraße vor der Einfahrt zu den Tennisanlagen: Das Halteverbotsschild stand erst mitten im Weg, wurde inzwischen vom Baureferat „zur Verbesserung der Nutzung des Gehwegs an die Gehbahninnenkante“ versetzt. Foto: hgb