Die städtischen Maßnahmen zur Verkehrswende sind (auch) in Bogenhausen nach und nach sichtbar. Parkplätze werden in Mobility Points – ja, es musste dafür und für weitere Bezeichnungen englische Begriffe herhalten – umgewandelt. Es wurden und werden Stellplätze für Shared Cars, für E-Roller (E-Scooter) und E-Räder, „normale“ Räder und Lastenräder per Schilder und Abgrenzungen ausgewiesen. Bis Ende 2025 sollen es stadtweit 675 „geteilte Abstellflächen“ sein, davon 40 in Bogenhausen.
Gleich vier Tagesordnungspunkte zu diesem Thema beschäftigte die Mitglieder des Bezirksausschusses in der vergangenen Sitzung. Das erste Anliegen – ein Antrag von Martin Blasi, Freie Wähler: „Die Verkehrsschilder für das Carsharing sollen um den Hinweis >Parken nur mit Carsharing Plakette< ergänzt werden“>
In der Begründung erläuterte der Lokalpolitiker: „Die Verkehrsschilder für das Carsharing sind nicht einfach zu verstehen. Auch ich war trotz mehrjähriger Mitgliedschaft im Verkehrsausschuss des Bezirksausschusses nicht in der Lage, die Bedeutung des Schilds – stehende Frauen und gehende Männer (Anm. d. Red. es handelt sich um gehende Frauen und gehende Männer) um ein Auto herum – auf Anhieb zu verstehen. Es steht zu erwarten, dass insbesondere Touristen und Besucher aus dem Umland vor einem ähnlichen Problem stehen werden. Ein entsprechender Hinweis würde hier für Klarheit sorgen und helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
Der Hintergrund: Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) – seit Anfang Oktober 2024 in Kraft– gibt es zu den bestehenden mehr als 400 Vorgaben in Deutschland das Verkehrszeichen Fahrgemeinschaften 1010-70. Das quadratische Schild zeigt einen in der Mitte geteilten Personenwagen sowie vier Personen, die sich dieses Auto teilen.
Auf den Flächen, die für das Abstellen ausschließlich von Autos von Carsharing-Anbietern ausgewiesen sind, dürfen private Fahrzeuge nicht abgestellt werden. Wer’s missachtet, kann kräftig zur Kasse gebeten werden. Und wer so parkt, dass andere behindert werden, muss – neben 70 Euro Bußgeld – sogar mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Ein falsch geparktes Auto kann auf Veranlassung der Polizei auch abgeschleppt werden.
Und – quasi deutscher Perfektionismus: Unter einem Halteverbotsschild kann kombiniert mit dem Carsharing-Schild auf diesem der Zusatz „frei“ stehen (unter dem Auto). Das bedeutet: Fahrzeuge von Carsharing-Anbietern dürfen in eingeschränkten Halteverbotszonen parken. Auch Bewohnerparkzonen können mit dem Zusatzschild für Carsharing-Wagen freigegeben werden.
Zu guter Letzt der Beschluss im Kommunalparlament zum Antrag: „Zustimmung mit der Bitte, für neue Verkehrsschilder Aufklärungskampagnen zu starten, damit nicht jedes Schild noch einer Erläuterung bedarf.“
