Die Maßnahmen zur Verkehrswende sind auch in Bogenhausen massiv sichtbar. Parkplätze werden in Mobility Points – ja, es musste dafür und für weitere Bezeichnungen englische Begriffe herhalten – umgewandelt. Stellplätze für Shared Cars, E-Roller (E-Scooter) und E-Räder, „normale“ Räder und Lastenräder werden per Schilder und Abgrenzungen ausgewiesen. Bis Ende 2025 sollen es stadtweit 675 „geteilte Abstellflächen“ sein, davon 40 in Bogenhausen.

Antrag zur Thematik von Martin Blasi, Freie Wähler, im Bezirksausschuss: „Die Verkehrsschilder für das Carsharing um den Hinweis >Parken nur mit Carsharing-Plakette< ergänzen.“ Seine Begründung: „Die Verkehrsschilder fürs Carsharing sind nicht einfach zu verstehen. Stehende Frauen und gehende Männer (Anm. d. Red. es handelt sich um gehende Frauen und gehende Männer) um ein Auto herum kann man nicht auf Anhieb verstehen. Ein entsprechender Hinweis würde hier für Klarheit sorgen und helfen, Missverständnisse zu vermeiden.“

Die Antwort des Mobilitätsreferats (Auszüge; bearbeitet): Es wurden bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Bekanntheit der Beschilderung für Carsharing-Parkplätze zu verbessern. Die Maßnahmen werden weiter verstärkt.

Bei der Beschilderung handelt es sich um das Verkehrszeichen 1010-70, dem bundesweiten Carsharing-Verkehrszeichen. Dieses wurde durch die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 20. April 2020 in Deutschland eingeführt und kennzeichnet speziell für Carsharing-Fahrzeuge reservierte Parkplätze und ist aus rechtlicher Sicht grundsätzlich ausreichend.

Die StVO sieht nicht vor, dass Verkehrszeichen (Sinnbilder) durch weitere Beschilderung in Wort und Schrift ergänzt und erläutert werden. So sollen Zusatzzeichen nicht beschriftet sein, sondern nur Sinnbilder zeigen, um auch ein Fernhinweis darzustellen. Abweichungen von den im amtlichen Katalog der Verkehrszeichen sind grundsätzlich nicht zulässig. Es ist also nicht möglich, einen ergänzenden Hinweis, wie beispielsweise >Parken nur mit Carsharing-Plakette<, anzubringen.

Ihrem Wunsch nach einer Aufklärungskampagne setzen wir bereits um. So werden in den ersten vier Wochen nach Errichtung der Stellplätze Informationspostkarten von der Kommunalen Verkehrsüberwachung und der Polizei an Falschparkende verteilt und auf das Verwarngeld verzichtet. In unmittelbarer Nähe zu neuen Carsharing-Stellflächen informieren wir ab Juni zudem die Anwohnenden per Postwurfsendung über die Bedeutung des Schilds.

Abgelehnt: An Carsharing-Schildern eine zusätzliche Tafel „Parken nur mit Carsharing-Plakette“ installieren. Und: Das Bild belegt, dass E-Roller und -Räder weiterhin „wild“ auf Gehwegen abgestellt werden. Foto: hgb