Das Mobilitätsreferat soll prüfen, ob in der Meistersingerstraße auf Höhe des Tannhäuserplatzes sowie auf Höhe Undinestraße / Erkweg aus Gründen der Schulwegsicherheit jeweils die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs machbar ist. Das und das Aufstellen von Dialogdisplays um Geschwindigkeitsüberschreitungen zu vermindern hatte der Bezirksausschuss Anfang des Jahres gefordert. Die Behörde antwortete nun (Auszüge; bearbeitet):
Die Meistersingerstraße befindet sich an der Sprengelgrenze der Grundschulen an der Ostpreußen- und der Knappertsbuschstraße. Daher sind Querungen von Kindern grundsätzlich eher selten. Unabhängig davon hat das Mobilitätsreferat mehrmals die Verkehrssituation geprüft.
Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs ist nach den Richtlinien an Voraussetzungen geknüpft. So kommt die Anlage eines Zebrastreifens unter anderem dann in Frage, wenn die Fahrzeugbelastung während der Spitzenstunde des Fußgängerverkehrs auf dem in einem Zug zu querender Straßenteil mindestens 200 Kraftfahrzeuge/h, zu keiner Tageszeit jedoch mehr als 750 Kraftfahrzeuge/h und die Fußgängerbelastung mindestens 50 Fußgänger pro Stunde beträgt.
Zur Erhebung der Verkehrszahlen wurden vor Ort Verkehrszählungen zur schulrelevanten Zeit zwischen 7.10 und 8.10 Uhr durchgeführt.
• Querungen an der Meistersinger- / Undinestraße / Erkweg: fünf Erwachsene, fünf Erwachsene mit Kindern, zwei Jugendliche zu Fuß, 44 Jugendliche per Rad (Richtung Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium; WHG), sechs Grundschulkinder zu Fuß und fünf per Rad; Kfz-Verkehr 83 Autos.
• Querungen Meistersingerstraße Höhe Tannhäuserplatz: Neun Erwachsene, drei Erwachsene mit (Klein-)Kindern (teilweise per Rad), acht Jugendliche per Rad, keine Grundschulkinder; Kfz-Verkehr 74 Autos; 26 einbiegende Fahrzeuge aus dem Tannhäuserplatz. Die Anforderungen an die erforderlichen Verkehrszahlen (Fahrzeugbelastung) werden also unterschritten.
Der Polizei sind Beschwerden über die Verkehrsbelastung der Meistersingerstraße bekannt. Sie bestätigte aber nicht die monierten schlechten Sichtverhältnisse an der Kreuzung Meistersinger- / Undinestraße / Erkweg. Der Schulweg zur Ostpreußenschule bzw. zum WHG ist gut an ampelgesicherten Kreuzungen zu meistern; die genannte Kreuzung muss nicht zwingend überquert werden.
Beim einem Schulwegunfall am 17. Oktober 2024 – der einzige in den vergangenen Jahren – missachtete ein Autofahrer die Vorfahrt (Tempo-30-Zone) von zwei Rad fahrenden Mädchen; dem Autofahrer war die Sicht durch ein verbotswidrig im Bereich einer Baustelle geparkten Pkw versperrt.
In Einzelfällen können Fußgängerüberwege auch dann eingerichtet werden, wenn die Verkehrsfrequenzen nicht erfüllt werden (beispielsweise bei unübersichtlichem / kurvigem Straßenverlauf, bei Fahrbahnen ohne bauliche Gehwege oder bei unübersichtlichen Einmündungen).
Darüber hinaus wurde die Einrichtung von Fußgängerüberwegen in Tempo-30-Zonen vom Gesetzgeber nicht gänzlich ausgeschlossen. Jedoch müssen in diesen Einzelfällen besondere Gefahrenlagen vorliegen. Besondere Umstände, die auf eine Gefahrenlage hinweisen, sind in diesem Fall jedoch nicht ersichtlich.
Für den erhöhten Schülerradverkehr Richtung WHG wäre zudem ein Zebrastreifen das falsche Mittel. Zu Fuß gehende Grundschulkinder können mit der notwendigen Aufmerksamkeit und Sorgfalt bei großen Verkehrslücken gefahrlos queren. Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen in der Meistersingerstraße ist daher aufgrund rechtlicher Vorgaben – insbesondere aus Gründen der Schulwegsicherheit – derzeit nicht umsetzbar und auch nicht erforderlich.
Zu den Geschwindigkeitsmessungen: Die Meistersingerstraße war bereits im Messprogramm der Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) 2024. Dialogdisplays können vom Bezirksausschuss beim zuständigen Baureferat beantragt werden.
