Anfang Februar 2024 hatte die Regierung von Oberbayern (ROB) den Antrag der Stadtwerke München (SWM) auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn im Tram-Abschnitt Johanneskirchner Straße – rund 700 Meter lang, kalkulierte Kosten inzwischen knapp 64 Millionen Euro, abzweigendes Teilstück der Straßenbahn zum S-Bahnhof Johanneskirchen, zwei Buslinien verkehren auf diesem Abschnitt– abgelehnt. Doch das kümmerte die SWM ganz offensichtlich nicht.

„In Vorbereitung auf den Bau, der nach Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses beginnen kann“, so eine SWM-Mitteilung wollte das städtische Unternehmen zwei Wochen den Boden untersuchen. Doch die ROB pfiff die SWM scharf zurück. Denn in dem seinerzeit ablehnenden Bescheid heißt es: Vorzeitige Arbeiten wie das Verlegen von Leitungen in der Fahrbahn oder die Fällung von Bäumen bleiben vorerst untersagt.

„Den Boden untersuchen“ – sind das keine vorzeitige Arbeiten?

Und weiter im SWM-Text (Auszüge; bearbeitet): „Die Ergebnisse der Untersuchung sind wichtig, um die Tragfähigkeit des Bodens zu prüfen und die Statik der künftigen Fahrleitungsmasten zu sichern. Zudem ist die Untersuchung Bestandteil für die Beantragung der Inbetriebnahmegenehmigung. Während der Arbeiten können abschnittsweise Einschränkungen durch kurzzeitige Sperrungen im Bereich der Entnahmepunkte auftreten.“

All das, obwohl im März 2024 Ruth-Beatrice Lang, stellvertretende Projektleiterin, im Kommunalparlament eingeräumt hatte: „Wir haben kein Baurecht, wir werden nicht dagegen vorgehen.“

Wegen des Verstoßes haben die CSU-Stadträte Fabian Ewald (Berg am Laim; Initiative), Jens Luther (Bogenhausen) Veronika Mirlach, Hans Hammer und Hans-Peter Mehling nun eine Anfrage mit sechs Punkten an Oberbürgermeister Dieter Reiter gestellt (Auszüge; bearbeitet):

• Warum wurde vor den geplanten bauvorbereitenden Maßnahmen erneut nicht die erforderliche Genehmigung bei der Regierung von Oberbayern eingeholt?

• Worin genau bestehen die >unterschiedlichen Auffassungen der Rechtslage<?

• Warum haben die Stadtwerke München offenbar nichts aus den Pannen 2023 gelernt, als die bereits widerrechtlich begonnene Baustelle für die Trambahn wieder zurückgebaut werden musste?

• Wie ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens – wann gehen die Stadtwerke von einem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss aus?

• Wie hat der Wegfall des Abschnitts im Englischen Garten die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Trambahn auf der Johanneskirchner Straße beeinflusst?

• Wurde dies in den aktuellen Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren berücksichtigt?

Obwohl die Regierung von Oberbayern den Antrag der Stadtwerke auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn des Tram-Abschnitts entlang der Johanneskirchner Straße abgelehnt und „vorzeitige Arbeiten“ untersagt hat, wollten die SWM Bodenuntersuchungen machen. Foto: hgb