Wie steht’s um die künftige Nutzung des Bunkers 5 im Bürgerpark Oberföhring? Das wollten die Mitglieder des Bezirksausschusses per „Sachstandsabfrage“ im Februar vom Kommunalreferat wissen. Denn: „Die drei monierten Probleme sollten mit geringem Kapitalaufwand zu beheben sein und stehen somit nicht gegen eine Vergabe bis zum Ablauf der Baugenehmigung“, wurde in dem Schreiben angeführt. Nun liegt die Antwort der Behörde vor (Auszüge; bearbeitet):
„Der Bunker 5 ist in das Gesamtprojekt Bürgerpark (Grundsatzbeschluss >Zukunft – Bürgerpark Oberföhring< vom 4.Oktober 2023) inkludiert. Diese Entscheidung wurde auch zur Empfehlung der Bürgerversammlung 2023 zum Thema >Aufhebung der Kündigung des Bunker 5 im Bürgerpark< mitgeteilt.
Um den Bunker 5 als Musikübungsraum nutzbar machen zu können, wären zunächst Maßnahmen bezüglich der Lüftung und Elektrifizierung des Bunkers erforderlich. Aktuell ist keine Stromversorgung im Bunker 5 vorhanden und eine mechanische Lüftungsanlage müsste installiert werden. Vor einer etwaigen Umsetzung wären zunächst umfassende Prüfungen notwendig.
Für diese Maßnahmen sind zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich, die aktuell nicht zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund und da zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststeht, wie mit der Bunkeranlage im Rahmen der Gesamtsanierung zukünftig verfahren wird, können seitens des Kommunalreferats keine dahingehenden Maßnahmen vorgenommen werden.
Für den Fall, dass weiterer dringender Bedarf an Musikübungsräumen besteht, wurde das Kulturreferat bereits gebeten zu überprüfen, ob in den vorhandenen Baracken im Bürgerpark (oder in anderen Musikübungsräumen im Stadtgebiet) geeignete Kapazitäten dafür zur Verfügung stehen.“
Abschließend heißt es : „Der Bunker 5 wird derzeit von Sicherheitsbehörden in einer Art und Weise genutzt, die der derzeitige Zustand zulässt. Eine Beendigung des hierfür bestehenden unbefristeten Vertragsverhältnisses ist nicht vorgesehen.“ Nun denn


