Die Parksituation in der Oberschlesische -, Kattowitzer – sowie Lublinitzer Straße ist nicht mehr hinnehmbar. Alle drei sind schmale Straßen, aber Autos werden dennoch auf beiden Seiten geparkt. Dadurch wird die Durchfahrt erheblich beeinträchtigt; auch die Einfahrt in die anliegenden Grundstücke wird unnötig erschwert. Darüber hinaus parken die Autos regelmäßig auf den Gehwegen, wodurch Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen, was vor allem für Kinder gefährlich ist.“ Dies hatte ein Anwohner im Bezirksausschuss beklagt. Sein Antrag im Februar 2025:
„Einrichtung eines einseitigen Parkverbots.“ Somit würde ein Blockieren der Gehwege verhindert und auch die Durchfahrt wäre problemlos möglich, heißt es in seinem Schreiben an das Kommunalparlament. Jetzt liegt die Antwort des Mobilitätsreferats vor.
Im Untergremium Verkehr hatte seinerzeit der Ausschuss-Vorsitzende erläutert, dass „die Rechtslage eindeutig ist, sodass die Verwaltung verpflichtet ist, bei solchen Beschwerden tätig zu werden.“ In der Kattowitzer – und Lublinitzer Straße habe die Polizei bereits Hinweiszettel verteilt; bisher werde dort die Aufforderung, nur einseitig zu parken, befolgt.
Und weiter: Für die Oberschlesische Straße ergibt sich jedoch das Problem, dass aufgrund der sehr geringen Straßenbreite selbst ein einseitiges Halteverbot nicht ausreichen würde, um die Fußwege freizuhalten und gleichzeitig die erforderliche Durchfahrtsbreite zu gewährleisten. Daher könnte dort nur ein beidseitiges Halteverbot das Problem beheben, was allerdings einen vollständigen Stellplatzentfall nach sich ziehen würde. Auch wenn die meisten Anwohner einen Stellplatz auf ihrem Grundstück haben, wäre das ein sehr drastischer Eingriff.
Per einstimmig gefassten Beschluss hatte der Bezirksausschuss das Mobilitätsreferat daher, gebeten, „eine mittelfristige Lösung für die Oberschlesische Straße zu entwickeln, ohne dass ein vollständiger Stellplatzentfall notwendig wird.“ In der Kattowitzer – und Lublinitzer Straße soll die Polizei die Situation weiterverfolgen.
Das Referat erklärte (Auszüge; bearbeitet): „Derzeit wird ein Vorschlag erarbeitet zum systematischen Vorgehen in Bezug auf das Gehwegparken. Es ist vorgesehen, den Stadtrat damit zu befassen. Dabei werden insbesondere auch die Belange des Fußverkehrs, der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit berücksichtigt. In dem Vorschlag zum Vorgehen sollen für die Verwaltung geltende Rahmenbedingungen aufgezeigt und Kriterien verabschiedet werden, in welchen Fällen Gehwegparken aufgelöst werden sollte bzw. muss und in welchen Fällen es angeordnet werden kann.“
Und weiter: „Das Vorgehen soll testweise in ersten Quartieren mit besonders hoher Dringlichkeit angewandt werden. Dieses soll basierend auf einer Datenanalyse (räumliche Situation, Häufigkeit des Gehwegparkens, Restgehwegbreite / Restfahrbahnbreiten, Dichte der sozialen Einrichtungen, Häufigkeit von Bürgeranliegen etc.) und in enger Absprache mit den Bezirksausschüssen und den Betroffenen entwickelt werden. Da sich der Prozess derzeit noch in der internen Abstimmung befindet, bitten wir um Verständnis, dass wir daher zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort geben können, wie genau das Vorgehen und die zeitliche Abfolge aussehen wird. Wir werden zu gegebener Zeit auf den Bezirksausschuss zukommen.“

Die OberschlesischeStraße: schmale Fahrbahn, parkende Autos, teils verengte Gehwege, erschwerte Durchfahrt – wäre ein einseitiges Halteverbot eine Lösung des Problems? Foto: hgb
