Antrag bei der vergangenen Bürgerversammlung: Mehr Geschwindigkeitsüberwachungen der angeordneten Tempo-30-Regelung in der Flensburger – und der Kardinal-WendelStraße, eine verbesserte Sichtbarkeit der Zonentafeln, Fahrbahnverengungen oder Schwellen. Außerdem müsste die Fahrbahnmarkierung, die die abbiegende Vorfahrt Flensburger- / Lübecker Straße kenntlich gemacht hat, wieder hergestellt werden.

Dazu das Mobilitätsreferat (Auszüge; bearbeitet): „Die Verkehrszeichenbeschilderungen in der Gartenstadt Johanneskirchen wurden an allen Einfahrten vor Ort überprüft. Es konnten keine Probleme hinsichtlich der Sichtbarkeit festgestellt werden. Einige dieser Tempo-30-Zonentafeln stehen etwas weiter zurückversetzt von der Einmündung als gewöhnlich, da die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten einen anderen Aufstellort, der näher an der Einmündung liegen würde, nicht ermöglichen. Auf Grund fehlender Gehbahnen kann dies aber nicht anders gelöst werden. Sich wiederholende Temposchilder sind innerhalb einer Tempo 30-Zone vom Bundesgesetzgeber nicht vorgesehen.“

Die für die Geschwindigkeitskontrollen zuständige Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisverwaltungsreferat zu Überwachungen: „Die Kardinal-Wendel-Straße ist bereits Bestandteil des Messprogrammes der KVÜ, das derzeit mehr als 900 Straßenzüge im gesamten Stadtgebiet umfasst. Bei den bisherigen Messungen waren die Ergebnisse unauffällig und die tatsächlichen Beanstandungen sehr gering.

Eine mögliche Überwachung der Flensburger Straße befindet sich momentan noch in Prüfung. Mobile Geschwindigkeitskontrollen sind stets von den rechtlichen und technischen Gegebenheiten vor Ort abhängig, einschließlich der Verfügbarkeit geeigneter Aufstellflächen für die Messfahrzeuge.

Das Baureferat zu Einbauten auf der Fahrbahnoberfläche: „Bauliche Maßnahmen quer zur Fahrbahn wie beispielsweise Bremsschwellen – auch Bodenschwellen genannt – bringen Gefährdungspotenziale und Limitierungen mit sich, die aus Sicht Stadt als zuständige Straßenbaulastträgerin gegen einen Einsatz dieser auf der Fahrbahn montierten Barrieren sprechen.

Werden die Schwellen von auf der Fahrbahn fahrenden Verkehrsteilnehmern zu spät erkannt oder nicht mit reduzierter Geschwindigkeit überfahren, können diese eine massive Gefahr darstellen, insbesondere für Zweiradfahrer. Für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge sind insbesondere quer zur Fahrbahn aufgebrachte Kunststoffschwellen ein Hindernis, das Rettungseinsätze verlangsamen und / oder die Insassen/ Patienten von Rettungsfahrzeugen potenziell gefährden kann. Außerdem sind sie im Räumeinsatz (Schnee und Eis) nicht verkehrssicher, da die Schwellen durch die Räumschilde aus der Verankerung gerissen und beschädigt werden können und dadurch eine zusätzliche Gefahr für den Verkehr entsteht.“

.

Das Mobilitätsreferat hat darüber hinaus die Vornahme von Fahrbahnverengungen geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung ist festzustellen, dass Fahrbahnverengungen in der Gartenstadt Johanneskirchen allenfalls geringfügig zur Einhaltung der Tempo-30-Regelung bzw. zu einer nochmals erhöhten Verkehrssicherheit beitragen könnten. Die Maßnahme ist aus fachlicher Sicht daher nicht geeignet und mit Blick auf den erheblichen baulichen Aufwand gegenüber einem sehr geringen Nutzen auch nicht verhältnismäßig. Die Verkehrssituation vor Ort ist in der Gesamtbetrachtung unauffällig.

Bremsschwellen in der Gartenstadt Johanneskirchen, damit Autofahrer ihr Tempo drosseln müssen – das forderte ein Bürger. Gleichwohl: Schwellen werden seit vielen Jahren im Stadtgebiet nicht mehr installiert, sie sind zu gefährlich.     Foto: hgb