Beschwerde eines Bürgers im Bezirksausschuss: „An der Eggenfeldener – unmittelbar an der Kreuzung zur Süskindstraße, im Bereich der Ampelanlage und der Autobahnzufahrt befindet sich ein erheblich beschädigter bzw. stark unebener Fahrbahnbereich. Das Problem besteht darin, dass dort regelmäßig Lastwagen fahren. Beim Überfahren der Unebenheiten entstehen extrem laute Schlaggeräusche und Erschütterungen. Gerade während der Nachtstunden ist die Belastung für die angrenzenden Anwohner erheblich. Teilweise sind die Geräusche so massiv, dass man durch einen einzelnen vorbeifahrenden Laster aus dem Schlaf gerissen wird.“

Gleichwohl – das ergab ein Check von unser-bogenhausen.de vor Ort: Ein „erheblich beschädigter bzw. stark unebener Fahrbahnbereich“ ist beispielweise im Vergleich zur Fahrbahn über die Brücke zum Moosfeld oder anderen belasteten Straßen in Bogenhausen nicht erkennbar. Wie dem auch sei: Die Lokalpolitiker leiteten das Ansinnen an Baureferat zwecks Überprüfung weiter.

Der Mann in seiner Mail: „Ich habe mich wegen dieser Situation bereits mehrfach an verschiedene zuständige Stellen der Stadtverwaltung gewandt. Leider habe ich bislang keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten und es ist für mich auch keine erkennbare Verbesserung eingetreten.

Da die Situation mittlerweile für mich nicht mehr hinnehmbar ist, möchte bitte ich um eine Überprüfung der Fahrbahnschäden sowie eine Stellungnahme zu einer möglichen Instandsetzung. Darüber soll geprüft werden, ob aufgrund der besonderen Situation an dieser Stelle auch Maßnahmen hinsichtlich der daraus resultierenden nächtlichen Lärmbelastung möglich bzw. erforderlich sind.

Mir geht es ausdrücklich nicht darum, den normalen Straßenverkehr zu kritisieren. Das Problem besteht aus meiner Sicht vielmehr darin, dass die vorhandene Fahrbahnbeschaffenheit dazu führt, dass insbesondere schwere Fahrzeuge beim Überfahren dieser Stelle extrem laute Schläge verursachen.“

Im Bereich der Kreuzung Eggenfeldener – / Süskindstraße soll die Fahrbahn laut einer Beschwerde eines Anwohners „erheblich beschädigt bzw. stark uneben“ sein, was vor allem nachts zu Lärmbelästigungen führt.    Foto: hgb