Die „Prüfung der Umsetzbarkeit eines Taubenhauses auf dem Dach der Ruth-Drexel-Schule oder der Neuen Ziegelei im Prinz-Eugen-Park (PEP) zur Stabilisierung der lokalen Taubenpopulation“ – das hatten die Grünen im Bezirksausschuss angeregt. Der einstimmige Beschluss: Ein möglicher Standort auf dem Dach der Schule wird abgelehnt. Als anderer Standort wird das Dach eines Münchner-Wohnen-Gebäude in der Nähe des Maria-Nindl-Platzes vorgeschlagen.
Zur Begründung wird erläutert: Im Bereich des Platzes ist in den vergangenen Jahren eine deutliche Zunahme der Taubenpopulation zu beobachten. Dies führt zunehmend zu Problemen in den unmittelbar angrenzenden Wohnhäusern, da die Tiere vermehrt Brutversuche auf Balkonen starten und Kotverschmutzungen verursachen.
Um einer weiteren unkontrollierten Ausbreitung entgegenzuwirken und eine nachhaltige Lösung im Quartier zu finden, ist ein gezieltes Management der Brutplätze erforderlich. Die Einrichtung eines Taubenhauses bietet einen nachhaltigen Ansatz: Durch die Bereitstellung kontrollierter Nistmöglichkeiten kann die Population stabilisiert werden (die Population wird durch den regelmäßigen Eieraustausch auf einem konstanten Level gehalten und steigt nicht weiter an). Die Belastung der Anwohner nimmt ab, da die Tauben nachts vor allem im Taubenschlag verweilen.
Bezüglich „Betreute Taubenhäuser nach dem „Augsburger Modell“ heißt es in einer Vorgabe des Kreisverwaltungsreferats (KVR; Auszüge): Die Stadt unterstützt wegen Belästigungen und Verschmutzungen die Einrichtung betreuter Taubenhäuser. Damit wird sowohl dem Wohl der Tiere als auch den Interessen der Bürger Rechnung getragen. Die Vorteile: Weniger Tauben in störenden Bereichen – auf Balkonen und an Fassaden, Reduzierung von Kotverschmutzungen in der Umgebung, gesunde Tauben durch artgerechte Fütterung und tierärztliche Versorgung.
Und weiter: Ein Taubenhaus muss im Umkreis von maximal 500 Meter eines Brennpunkts eingerichtet werden, am besten auf Flachdächern oder in leerstehenden Dachböden. Wenn kein erhöhter Standort vorhanden ist, kann ein Taubenturm / ein bodennaher Container aufgestellt werden. Wilde Brutplätze in der Umgebung müssen tierschutzgerecht verschlossen werden (siehe: www.muenchen.de/stadttaubenBauliche Voraussetzungen). Vorgaben für ein Taubenhaus:
► Gute Erreichbarkeit für die Betreuung, bei Häusern auf Flachdächern (Aufzug); ebenerdige Häuser müssen vor unbefugtem Zugang und Vandalismus geschützt werden (Zaun).
► Das Gewicht eines Taubenhauses auf einem Flachdach inklusive Beschwerung beträgt rund zwei bis drei Tonnen. Alternativ kann das Taubenhaus in der Dachhaut verankert oder an bestehende Dachstrukturen angebaut werden (Gewicht 500 bis 1000 Kilogramm).
► In Dachböden ist eine Stehhöhe von mindestens zwei Metern erforderlich.
► Ein Wasseranschluss sollte sich in der näheren Umgebung befinden.
► Die Baukosten für ein Taubenhaus je nach Bauweise: 10 000 bis 30 000 Euro.
► Die Betreuung wird von Tierschutzvereinen übernommen, die dabei anfallenden Kosten werden zum Teil von der Stadt getragen. Hierfür erhalten die Vereine im Jahr 4500 Euro pro Taubenhaus. Für die Eigentümer fallen monatlich noch etwa 500 Euro an.
► Die Kosten für die Einrichtung sowie auch die laufende Betreuung sind von den Eigentümern der Taubenhäuser zu tragen.
► Da ein Taubenhaus dem gesamten Stadtbezirk zugutekommt, kann eine (Mit-)Finanzierung über das Stadtbezirksbudget beantragt werden.
Übrigens: In München ist das Füttern von Stadttauben im gesamten Stadtgebiet verboten und kann mit Bußgeldern von bis zu 1000 Euro geahndet werden.

