Wie wird die Freisportanlage an der neu errichteten Grundschule (GS) an der Oberföhringer Straße 224 künftig genutzt? Dazu hat ein Anlieger dem Bezirksausschuss um Auskunft gebeten.
Der Mann argumentierte: „Die Sportanlage wurde nach meinem Verständnis in erster Linie als Bestandteil des Schulstandorts errichtet. Eine zusätzliche Nutzung durch Vereine in den Abendstunden oder an Wochenenden könnte erhebliche Auswirkungen auf die Wohnqualität, die Lärmsituation sowie die Verkehrs- und Parkplatzsituation im Wohngebiet haben.
Zur Sache müssen sich die Stadtteilvertreter aber erst noch schlau machen. Denn: Nachdem Beteiligungsverfahren bereits zwischen 2015 und 2018 stattgefunden hatten und keine weiteren Verfahren geplant sind, wird Marko Poggenpohl, Vorsitzender des Untergremiums Bildung, Kultur, Sport und Soziales, den rechtlichen Rahmen für die Vereinsnutzung der Außenflächen klären. Die Fragen des Anwohners in der Übersicht:
► Ist eine Nutzung der Freisportanlage durch Sportvereine außerhalb der Schulzeiten vorgesehen oder bereits beschlossen?
► Wurden bereits Belegungsanträge von Vereinen gestellt oder genehmigt?
► Welche Nutzungszeiten sind für die Freisportanlage außerhalb des Schulbetriebs vorgesehen?
► Welche Untersuchungen oder Bewertungen zu Lärm-, Verkehrs- und Parkplatzbelastungen wurden durchgeführt?
► Welche Maßnahmen zum Schutz der Anwohner sind vorgesehen?
► In welchem Verfahren können betroffene Anwohner Stellungnahmen oder Einwendungen vorbringen, falls eine Vereinsnutzung geplant ist?

