Wie sieht es mit der Sporthallenbelegung in Bogenhausen aus? Das wollte der Bezirksausschuss vom Referat für Bildung und Sport (RBS) wissen, forderte „detailliert darzulegen, inwieweit die Nutzung von Turnhallen für den Schulsport (und die Ganztagsbetreuung) aus Kapazitätsgründen in Hhallen an anderen Schulstandorten als den eigenen vorsieht. Und zwar betreffend das Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium (WHG), die Ruth-Drexel-Grundschule, die Grundschule sowie die Mittelschule an der Knappertsbuschstraße und die Helen-Keller-Realschule (HKRS).

Denn, so die Argumentation: „Es herrscht weiterhin Unklarheit, wie die verfügbaren Hallenzeiten während der Unterrichts- und Betreuungszeiten tatsächlich genutzt werden sollen und ob diese ausreichen. Inwieweit die Nutzungen mit den individuellen, vorrangigen Bedarfen des Schulstandorts abgestimmt sind, ist ebenfalls offen. Es bleibe aus Gesprächen der Eindruck, dass großzügig mit den Hallenzeiten anderer Schulstandorte kalkuliert wird.“ 

Und weiter heißt es in der Initiative: „Der Schulstandort der siebenzügigen Grundschule Ruth-Drexel / Knappertsbuschstraßewird nochmals erweitert, das WHG hat schon bei Einzug in den Neubau am Salzsenderweg zu wenig eigene Turnhallenkapazitätund die HKRS wird künftig 1200 statt bisher 700 Schülerbeherbergen. Daraus lässt sich bereits der hohe Eigenbedarf der jeweiligen Schulen ableiten, was eine genaue Planung für eine übergreifende Nutzung erforderlich macht.“

Die RBS-Angaben: „Am Standort Klimapark gibt es zehn Übungseinheiten für die schulische Nutzung. Eine Dreifachhalle mit Doppelschwimmstätte in der Ruth-Drexel-Straße, eine Dreifachhalle am Salzenderweg (WHG) und zwei Einfachhallen an der Knappertsbuschstraße. Die Helen-Keller-Realschule befindet sich zur Zeit wegen der Baumaßnahmen im Ausweichquartier an der Oettingenstraße und nutzt zusätzlich auch die beiden Sportressourcen in der Osterwaldstraße (Allianz Weiß-Blau, Bayerische Landesbank) und beim TS Jahn in der WeltenburgerStraße.

Die Nutzung / Belegung der Schulsportstätten ist durch das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz geregelt. Demnach darf im Einvernehmen zwischen Sachkostenträger und dem Schulleiter nach der schulischen Nutzung (8 bis 18 Uhr) auch außerschulische Nutzung stattfinden, wenn alle schulischen Bedarfe gedeckt sind. Die in der vorliegenden Anfrage geprüften Bedarfe an Sportflächen ergeben sich aus den Stundentafeln und Klassenzahlen der jeweiligen Schulen.

Zusammenfassend: Das Schulschwimmbad versorgt auch die Schulen des Quartiers und weist eine nahezu lückenlose schulische Belegung auf. Meist handelt es sich um rechtmäßige Doppelbelegungen durch zwei Schülergruppen. Die Sportressourcen des WHG reichen nicht aus, um den Pflichtsportunterricht zu versorgen. Alle drei Sporthallen des Gymnasiums sind durchgehend bis mindestens 15 Uhr belegt. Weitere circa 45 Pflichtsportunterrichtseinheiten finden an der Ruth-Drexel-Straße statt.

Vor dem Hintergrund, dass das neunstufige WHG den Vollausbau erst 2025 erreichen wird, ist mit einem weiteren Sportflächenbedarf von etwa zwölf Unterrichtseinheiten zurechnen. Es ist davon auszugehen, dass sich die schulische Belegung dann in den späteren Nachmittag ausdehnen wird. Zur Versorgung mit sportlichen Freiflächen ist neben den Ressourcen an den verschiedenen Standorten auch die Bezirkssportanlage an der Westpreußenstraße vorgesehen.

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Mit der Angabe „Die Sportressourcen des WHG reichen nicht aus, um den Pflichtsportunterricht zu versorgen“ bestätigt das RBS erstmals einen eklatanten Planungsfehler – vor Jahren von unser-bogenhausen.de enthüllt. Denn entsprechend dem >Standard-Raumprogramm für Schulsportanlagen (Hallen und Freisportanlagen) für alle Schultypen< erhöht sich bei G9 der Sportflächenbedarf entsprechend der zusätzlichen Klassen von drei Übungseinheiten (ÜE) auf vier ÜE. Also vier ÜE, eine VierfachsporthalleGebaut wurde aber nur eine Dreifachsporthalle.

Die CSU-Fraktion im Kommunalparlament hatte seinerzeit eine Umplanung gefordert. Die RBS-Pressestelle damals auf Nachfrage: Nachträglich kann auf die Bedarfserhöhung nicht mehr reagiert werden. Auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück kann keine weitere Sporthalle realisiert werden. In der nahegelegenen Grundschule an der Ruth-Drexel-Straße, die über eine Dreifachsporthalle verfügt, stehen aber noch Kapazitäten zur Verfügung!“

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Im Hallenbelegungsplan Montag bis Freitag – der Antragsantwort angehängt – liefert das RBS zusätzlich zu den angefragten fünf Einrichtungen vier weitere Angaben. Nämlich zur Grundschule FritzLutzStraße, zur LudwigThoma-Realschule, zur Grundschule Gebelestraße und zur Grundschule an der Stuntzstraße

Ausgelassen in den Ausführungen hat das RBS die Sporthalle des „alten“ WHG an der Elektrastraße (die Bestandsgebäude saniert werden, damit im kommenden Herbst die Jugendlichen des Luitpoldgymnasiums einziehen können). 

Auf Nachfrage hatte dazu unlängst RBS-Sprecherin Inga Heinserklärt: „Die Sporthalle Elektrastraße wird im Schuljahr 2024 / 25 für den Schul- und den Vereinssport zur Verfügung stehen. Allerdings nicht vom ersten Tag des Schuljahrs an. Vor der Weiternutzung müssen einige Sicherheitsstandards überprüft und Freigaben erteilt werden. Sobald diese erteilt wurden, wird die Halle den in Frage kommenden Schulen angeboten.“ Die Gretchenfrage: wem?

Die Dreifachturnhalle des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums an der Fideliostraße: nagelneu, modern – aber zu klein geplant!Denn: Bei G9 erhöht sich der Sportflächenbedarf entsprechend der zusätzlichen Klassen von drei auf vier Übungseinheiten. Also auf eine Vierfachsporthalle. Foto: hgb