In Deutschland und Berlin wird darüber diskutiert, generelle Anpassungen und eventuell höhere Bußgelder erwogen, aber – man hat sich allmählich in fast allen Bereichen daran gewöhnt – nicht gehandelt. In anderen Ländern und Städten wie in den Niederlanden oder in Großbritannien, in Paris, Prag, Florenz oder Como wurde indes entschieden. Es geht hier nicht um die Renten oder soziale Unterstützungen. Das Problem: E-Scooter. Genauer: Der kommerzielle Verleih.
Hierzulande müsste für ein Verbot oder zumindest für eine Verschärfung der Regeln die Straßenverkehrsordnung (StVO) angepasst, ergänzt bzw. in Teilen neu gefasst werden. Doch keine Partei, kein Bundespolitiker traut sich daran – Angst vor den nächsten Wahlen? Oder was? Und das vor dem Hintergrund, dass die Zahlen der Zulassungen der Roller, der Unfälle, der Verletzten und der Toten zuletzt rasant angestiegen sind.
München und speziell der 13. Stadtbezirk Bogenhausen rund um den Rosenkavalierplatz sind ein E-Scooter-Brennpunkt.
Länder und Städte: In den Niederlanden und in Großbritannien (außerhalb geschlossener Testgebiete) sind E-Scooter verboten. Als weltweit erste große Stadt hat Paris 2023 kommerzielle Leih-E-Scooter verbannt. In Prag ist seit Januar 2026 der Verleih nicht mehr möglich. Grund für das Verbot waren Unfälle und Beschwerden über „wild“ abgestellte Scooter (nicht betroffen sind private Scooter). Seit April 2026 sind auch aus Florenz und inzwischen auch aus Como Miet-E-Scooter verbannt. Sogar in Czernowitz (Ukraine) wird reagiert, wird Anbietern bei Verstößen die Lizenz entzogen.
München und Bogenhausen: Einmal mehr wurde das Problem im Bezirksausschuss intensiv und hitzig erörtert. Hintergrund: Ein CSU-Antrag, Initiative Peggy Schön, „Fußgänger schützen – E-Scooter technisch stoppen.“ Vorweg: Der Antrag wurde – fast schon die Regel bei CSU-Ansinnen – gegen die Stimmen der Christsozialen abgeschmettert. Da nützte auch das Schön-Argument „Wir haben das Problem, wir müssen es lösen, es ärgert viele Bürger“ nichts.
Grünen-Sprecherin Petra Cockrell tönte gar scharf und laut: „Es gibt keine neue Rechtslage, die die Stadt in die Lage versetzt, Verbote anzuordnen. Außerdem sehe ich nicht viele Bürgerbeschwerden.“ Marko Poggenpohl (SPD) erklärte: „Die Roller gehen mir auf den Zeiger, aber kein Anbieter verzichtet freiwillig auf den Verleih.“ Gleichwohl – auch er hat den Antrag abgelehnt. Nun denn.
Antrag: Das Mobilitätsreferat wird aufgefordert, die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung einer technischen Fahrtunterbrechung (aktive Geofencing-Sperre) für E-Scooter in den Fußgängerbereichen am Rosenkavalierplatz sowie der Elektrastraße kurzfristig zu prüfen und auszuschöpfen.
Begründung: „In den genannten Bereichen kommt es seit längerer Zeit zu erheblichen Sicherheitsproblemen durch die unerlaubte Nutzung von E-Scootern auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen. Insbesondere während der touristisch stark frequentierten Sommermonate bis September nimmt die Zahl entsprechender Verstöße erheblich zu.
Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Kinder sowie Rollstuhlfahrer, die auf sichere und hindernisfreie Gehwege angewiesen sind. Die derzeitige Situation führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls und birgt ein vermeidbares Unfallrisiko. Die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten entfalten nur eine begrenzte präventive Wirkung. Eine technische Lösung mittels Geofencing mit aktiver Drosselung oder Fahrunterbrechung würde das Befahren der betroffenen Bereiche wirksam verhindern, die Sicherheit deutlich erhöhen und gleichzeitig die Polizei entlasten. Anstatt wiederkehrende Verstöße kontrollieren und ahnden zu müssen, würde die Einhaltung der Regelung bereits technisch sichergestellt.
Der Bundesgesetzgeber verschärft die Anforderungen an die amtlich genannten bereits durch zusätzliche technische Sicherheitsvorgaben. Vor diesem Hintergrund sollte auch München die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent nutzen, um konfliktträchtige Bereiche durch moderne technische Maßnahmen besser zu schützen.“
Geofencing: So wird das automatisierte Auslösen einer Aktion durch das Überschreiten einer lokalisierten Begrenzung bezeichnet. Meist definiert die Begrenzung eine geschlossene Fläche. Beispielsweise kann beim Eintritt in die Fläche oder beim Austritt aus der Fläche eine Benachrichtigung oder Maßnahme ausgelöst werden.
Zahlen: Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) waren 2025 bundesweit mehr als 1,6 Millionen E-Scooter versichert. In den vergangenen drei Jahren hat sich die Zahl der E-Roller in Privateigentum auf nunmehr 1,3 Millionen fast verdoppelt. In München gibt es rund 20 000 Leih-E-Scooter, 2025 wurden mehr als 600 Unfälle mit 420 Verletzte und 34 Schwerverletzten registriert. Zum Vergleich die bundesweiten Werte: Knapp 16 500 Unfälle (38 Prozent mehr als 2024), mehr als 16 000 Verletzte, 38 Tote. Wohl kaum annehmbar, dass diese Fakten den Aspekt „umweltfreundliche Kleinstfahrzeuge“ rechtfertigen.

