Gegen die Stimmen der CSU-Fraktion haben die Mitglieder des Bezirksausschusses Anordnungen des Mobilitätsreferats von Tempo 30 in der Scheinerstraße zugestimmt. Die Behörde hatte in einer Anhörung erläutert: „Die seit 2024 gültige StVO-Regelung einer erleichterten streckenbezogenen Tempo-30-Anordnung soll im Bereich von >sensiblen Einrichtungen< umgesetzt werden“ (Anm. d. Red.: Bereiche von Kinderspielplätzen und markierten Fußgängerüberwegen. Überdies ist es möglich, zwei Tempo-30-Einzelmaßnahmen, die im gleichen Straßenverlauf nicht weiter als 500 Meter voneinander entfernt liegen, zu einer durchgehenden Tempo-30-Strecke zusammenzufassen).

Der Beschluss der Lokalpolitiker: „Aufgrund der Kürze der Strecke wird kein Problem gesehen.“ Die Maßnahmen im Detail:

► Im Zugangsbereich des Zebrastreifens südlich der Einmündung Denninger Straße (Höhe Scheinerstraße 35) wird für die südliche Richtung bis zur Einmündung Pixisstraße Tempo 30 angeordnet. Das Tempolimit wird auf die hauptsächliche Nutzungszeit (Zeiten höherer Frequenzen) täglich von 7 bis 20 Uhr begrenzt.

► Im Zugangsbereich des öffentlichen Kinderspielplatzes Scheinerstraße gegenüber Hausnummer 9 sowie des bestehenden Zebrastreifens auf Höhe Hausnummer 12 wird Tempo 30 in beiden Fahrtrichtungen angeordnet zwischen der Einmündung Laplacestraße im Süden und der Einmündung Pixisstraße im Norden. Aus Gründen der Geschwindigkeitsharmonisierung und besseren Beschilderungsmöglichkeit wird der jeweilige 150-Meter-Bereich ausgedehnt. Das Tempolimit wird auf die hauptsächliche Nutzungszeit (Zeiten höherer Frequenzen) täglich von 7 bis 20 Uhr begrenzt.

► Für den nördlichen Teil der Possartstraße, für den Galileiplatz bis zur Scheinerstraße besteht bereits ein streckenbezogenes Tempo 30 wegen der Kitas in der Possartstraße (beschränkt auf Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr). Die verbleibende Tempo-30-Lücke von circa 110 Meter zwischen Scheinerstraße 2 und Laplacestraße wird geschlossen, gilt ebenfalls von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr.

Die Vorgehensweise des Mobilitätsreferats ist methodisch auf Basis der Novellierung der Straßenverkehrsordnung: Am Anfang einer Strecke einen Abschnitt mit Tempo 30 begrenzen, dann ein Stück weiter, eventuell zeitlich begrenzt, dann am Ende und schließlich die ganze Strecke. So auch aktuell in der Scheinerstraße.  Foto: hgb