Es ist die Konsequenz aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts München, dass die Walmdachvilla Kolbergerstraße 5 kein Baudenkmal ist, abgerissen und dort folglich ein Mehrfamilienhaus gebaut werden darf: Der Bezirksausschuss (BA) fordert auf Initiative der CSU-Fraktion die Stadt auf, den Herzogpark baurechtlich abzusichern, damit „schützenswerte Gebäude und Anlagen dauerhaft erhalten bleiben und nicht dem Abriss und Neubau moderner Luxusbunker preisgegeben werden.“ Zur Sicherung der Gebäude sollte die Stadt „notfalls mittels Veränderungssperre arbeiten.“

Die Lokalpolitiker sind grundsätzlich besorgt, dass angesichts des immensen Wohnungs­drucks in München und damit auch in Bogenhausen die 1923 erbaute Walmdachvilla nicht das letzte Haus im Herzogpark gewesen sein könnte, das dem Erdboden gleich gemacht wird.

In der Begründung seines Vorstoßes führt CSU-Fraktionssprecher Xaver Finkenzeller aus: Das Verwaltungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung zur Kolbergerstraße eins klar gestellt: „Will man durch die vergleichsweise geringe Bebauung (…) entstandene Situationen mit dem vom alten Bäu­men bewachsenen Anwesen aus städtebaulichen Gründen erhalten, so ist auf bauplanungsrecht­liche Festsetzungen zurückzugreifen. Zum Erhalt baulicher Anlagen können grundsätzlich die Ins­trumente des Denkmalschutzrechts ebenso wie die der Bauleitplanung eingesetzt werden.“

Und: „Das Gericht macht in seiner Entscheidung deutlich, dass die Stadt Strukturen wie die in der Kolbergerstraße 5 durchaus durch städtebauliche Bauleitplanung nachhaltig sichern kann. Diesen Schritt gilt es nun seitens der Landeshauptstadt zu bestreiten. Der Herzogpark – zwischen Mauer­kircher- und Oberföhringer Straße – ist geprägt von alten schützenswerten Anlagen mit einem teil­weise sehr alten Baumbestand. Diesen aus der früheren Zeit stammenden Baustil gilt es nachhaltig zu sichern und nicht der Blockrandbebauung und modernen Luxusimmobilien preiszugeben. Eine Stadt wie München muss es sich leisten, diese Stadtteilgebäude zu schützen. Dazu ist gegebenen­falls eine Veränderungssperre notwendig.

Die 1923 erbaute Walmdachvilla Kolbergerstraße 5 ist laut Urteil des Verwaltungsgerichts München kein Denkmal, darf nun abgerissen werden. In Folge fordert der Bezirksausschuss (BA) auf Initiative der CSU-Fraktion die Stadt auf, den Herzogpark baurechtlich abzusichern, damit „schützenswerte Gebäude und Anlagen dauerhaft erhalten bleiben“.
Die 1923 erbaute Walmdachvilla Kolbergerstraße 5 ist laut Urteil des Verwaltungsgerichts München kein Denkmal, darf nun abgerissen werden. In Folge fordert der Bezirksausschuss (BA) auf Initiative der CSU-Fraktion die Stadt auf, den Herzogpark baurechtlich abzusichern, damit „schützenswerte Gebäude und Anlagen dauerhaft erhalten bleiben“.

Jurist Finkenzeller forderte im Kommunalparlament kurz und bündig: „Die Stadt soll das gesamte Gebiet baurechtlich schützen. Sie soll darlegen, wie und was hier weiter entwickelt wird.“ Doch das Thema ist (rechtlich) komplex, denn für das ab 1900 entstandene Villenviertel gibt es keinen Bebauungsplan mit Vorgaben zu Größe und Aussehen der Gebäude. Eine Veränderungssperre – so Paragraph 14 des Baugesetzbuchs – bedarf aber eines Bebauungsplans beziehungsweise der kommunalen Grundsatzerklärung, einen aufzustellen.

Die von der Stadt verlorene gerichtliche Auseinandersetzung um die Kolbergerstraße 5 veranlasste die Fraktionen von CSU und Grünen im Stadtteilgremium überdies zu einem offenen Brief an Oberbürgermeister Dieter Reiter mit dem Betreff „Stadtverwaltung missachtet Rechte des Stadtrats und des Bezirksausschusses.“

Beklagt wird, dass die Verwaltung entschieden hatte, auf eine Berufung im Prozess um die Villa zu verzichten, zumal „die Stadtverwaltung versprochen hatte, dass der Bezirksausschuss vor der Ent­scheidung, ob Berufung eingelegt wird, nochmals dazu gehört wird.“ Doch die Frage der Berufung war bei einer Tagung der Hauptabteilungsleiter im Planungsreferat „aus dringenden Gründen“ ablehnend beschlossen worden, obwohl für eine Entscheidung noch Zeit im Rahmen der Vier-Wochen-Frist gewesen wäre.

Die „dringenden Gründe“ sind laut Brief ein Notartermin, den der Investor Euroboden, der Gewinner des Rechtsstreits, angesetzt hatte. Dieser Termin hätte ohne Entscheidung Berufung ja oder nein nicht eingehalten werden können.

Finkenzeller erklärte aufgebracht: „Das ist absolut inakzeptabel. Die Verwaltung handelt damit gegen die Interessen des Stadtrats – ein Stadtrat hatte einen Vertagungsantrag gestellt – und beschränkt die zugebilligten Rechte des Bezirksausschusses, nur um einem Investor dessen Notartermin zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung verarscht uns. Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen.“ Daher soll Reiter „umgehend den Sachverhalt aufklären.“ Trotz der Einwendung von SPD-Fraktionssprecher Wolfgang Helbig, dass „möglicherweise eine millionenschwere Schadensersatz­forderung im Raum“ gestanden haben könnte, votierten alle Stadtteilpolitiker für die Forderung.