25. Februar 2017

Besser rechtzeitig nachfragen und Klarheit schaffen als später streiten und gar prozessieren zu müssen. Gemäß dieser Schlussfolgerung will der Bezirksausschuss auf Initiative von CSU-Frak­tionssprecher Xaver Finkenzeller von der Stadt wissen, ob der städtischen Wohnbaugesellschaft Gewofag im Prinz-Eugen-Park – das Unternehmen baut dort 637 Wohnungen – Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt wurden.

Hintergrund des Antrags ist ein gerichtlich verfügter Baustopp des Verwaltungsgerichts gegen die Gewofag für ihr laufendes Projekt im Südteil an der Carl-Wery-Straße in Perlach. Eine benachbarte Wohnungseigentümergemeinschaft hatte – vertreten durch eine Kanzlei, in der Finkenzeller als Jurist tätig ist – geklagt. Statt einem Komplex mit sechs Geschossen und laut Finkenzeller über 272 Wohneinheiten wie im Bebauungsplan ausgewiesen, plant der Konzern Gebäude mit acht Geschossen und entsprechend viel mehr Wohnungen zu erstellen.

Laut Gerichtsurteil ist die Bauvorlage nicht nur unvollständig, sondern auch fehlerhaft. Und laut Angaben der Kanzlei sogar „rechtswidrig“. Die Stadt hatte der Gewofag nämlich eine Befreiung vom gültigen Bebauungsplan erteilt mit der Begründung, dass in München dringend Wohnraum benötigt wird. Letzteres sieht auch Finkenzeller so. „Aber das darf nicht zu Lasten der Rechtsstaatlichkeit gehen“, wie er im Bogenhauser Kommunalparlament betonte. „Die Stadt hat geschlampt“ lautet das Fazit des Anwalts.

Visualisierung des Siegerentwurfs für einen Wohnkomplex der GewofaG im Prinz-Eugen-Park.    Quelle: Fink + Jocher Architekten
Visualisierung des Siegerentwurfs für einen Wohnkomplex der GewofaG im Prinz-Eugen-Park. Quelle: Fink + Jocher Architekten

Bei der Tagung des Stadtteilgremiums erklärte der CSU-Fraktionssprecher: „Das darf im Prinz-Eugen-Park nicht passieren. Das gilt es nachhaltig zu vermeiden. Deshalb wollen wir heute schon wissen, was im Prinz-Eugen-Park los ist, ob es bei den Gewofag-Vorhaben Befreiungen vom  Bebauungsplan gibt.“

Sollte das der Fall sein, wollen die Lokalpolitiker wissen, „welche Befreiungen erteilt wurden, weshalb jeweils die Befreiungsgründe im Einzelfall vorliegen und weshalb dadurch die Grundzüge der Planung nicht betroffen sein sollen.“

Grundsätzlich heißt es in dem vom Bezirksausschuss einhellig verabschiedeten Antrag: „Es ist sicher zu stellen, dass beim  Bau der Wohnungen in Bogenhausen nicht vergleichbare Verzögerun­gen eintreten, nur weil ein sauberes Verfahren seitens der Stadt nicht eingehalten wurde.“