25. August 2017

Mauern und Mauerpläne sind derzeit offensichtlich angesagt, wie die Beispiele Trump/Mexiko und Erdogan/Iran belegen. Auch in Bogenhausen sind Mauern ein aktuelles Thema. Erstes Beispiel: der zwölf Meter hohe und etwa 200 Meter lange Betonwall als „Lärmschutz“ für die Wohnanlage an der Ecke Barlow-/Brodersenstraße beim S-Bahnhof Englschalking. Zweites Beispiel: Im künftigen Quartier Prinz-Eugen-Park an der Cosimastraße sollen sieben Teilbereiche mit 1,50 Meter hohen Mauern „eingefriedet“ werden.

Das „Konsortium Prinz Eugen Park/stattbau München GmbH“ – ein Zusammenschluss von Bau­herren, der das Ziel verfolgt, unter Beteiligung der künftigen Bewohner ein lebendiges und lebens­wertes Quartier zu entwickeln – wandte sich wegen Beschwerden der Bauträger nun hilfesuchend an den Bezirksausschuss. In der >Stellungnahme< wird angeführt:

25 Baufelder umfasst das künftige Wohnquartier Prinz-Eugen-Park an der Cosimastraße. Sieben Baufelder (rot) sollen mit 1,5 Meter hohen Mauern eingefriedet werden. Bauherren und künftige Bewohner fordern stattdessen Hecken.    Karte: Konsortium Prinz-Eugen-Park/Bearbeitung: hgb
25 Baufelder umfasst das künftige Wohnquartier Prinz-Eugen-Park an der Cosimastraße. Sieben Baufelder (rot) sollen mit 1,5 Meter hohen Mauern eingefriedet werden. Bauherren und künftige Bewohner fordern stattdessen Hecken. Karte: Konsortium Prinz-Eugen-Park/Bearbeitung: hgb

„Im Bebauungsplan ist im § 13 >Einfriedungen< festgelegt, dass die Baufelder WA 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12 und 14 mit Mauern mit einer Höhe von 1,5 m einzufrieden sind. Dieser Einfriedungen werden im Gestaltungsleitfaden >Wohnen im Prinz-Eugen-Park< präzisiert. Vor einem Jahr konnte bei einer Besprechung lediglich eine Materialabweichung erwirkt werden.

Eine weitere Abweichung in Form von Öffnungen, Hecken statt Mauern, Lücken o. ä. wurde nicht gestattet. Bei einer aktuellen Diskus­sion erklärten viele Bauherren und künftige Bewohner, dass sie sich nicht mit der Vorstellung einer Ummauerung in der vorgeschrieben Form anfreunden können.“

Und weiter heißt es: „Das Konsortium begrüßt die Idee eines raumbildenden Elements, mit dem die Baufelder als Schollen inmitten des natürlichen Grünraums gestalterisch hervorgehoben, die öffent­lichen und die privaten Freiflächen klar gegeneinander abgegrenzt werden. Ob eine 1,5 Meter hohe Mauer hierfür das geeignete Element ist, wird angezweifelt.“ Dazu werden fünf Aspekte erläutert:

  • Mit einer 1,5 Meter hohen Mauer, die nur fünf Mater von den Wohnungen entfernt liegt, wird die Wohnqualität im Erdgeschoss sehr stark beeinträchtigt. Kinder, Behinderte im Rollstuhl und auch Erwachsene, die sich in einer solchen Wohnung befinden oder auf der Terrasse sitzen, haben keine Möglichkeit ins Grüne zu blicken.
  • Die meisten Baufelder haben eine Art Teppichbebauung mit kleinen Gassen, die die Häuser erschließen. Jeder Gasse endet an der Mauer, die das Baufeld vom Park abgrenzt anstatt der Blick in die Parklandschaft freizugeben. Eine insgesamt dunkle, schattige und bedrückende Situation.
  • Mit dem Grundstückskauf wurden viele Bauherren verpflichtet, kostengünstigen Wohnraum zu erstellen, für welchen teils Kostenobergrenzen einzuhalten sind. Das führt dazu, dass ein Großteil des möglichen Investitionsvolumens für Freianlagen in der Mauer gebunden ist, und die Ausführung einer qualitätsvollen Freianlage eingeschränkt wird.
  • Es zeichnet sich ab, dass die Mauern bei den vorgeschlagen kostengünstigen Lösungen häufig eine Stahlbeton-Fertigteilqualität aufweisen werden. Ursprünglich war eine Ziegelbauweise vorgesehen.
  • Mauern laden zur >Verschönerungen< durch Graffiti ein – siehe Messestadt Riem. Ein auf die Wand aufgetragener Graffitischutz sowie chemische Reinigungsmittel sind teuer. Eine Hecke ist Lebensraum für zahlreiche Tiere und hat im Gegensatz zu Mauern einen weit höheren ökologischen Wert.