29. Januar 2018

Zweckentfremdung ist kein Kavaliersdelikt – unter diesem Motto hat das Sozialreferat eine Infor­mationskampagne gestartet, um die Verfolgung von Zweckentfremdungen durch illegale Vermietun­gen von Wohnungen an Urlauber und an Medizintouristen, vor allem Personen aus dem arabischen Raum, die zu einer Behandlung in München sind, zu intensivieren. Gerade Bogenhausen und hier in erster Linie der Arabellapark ist von letzterem Problem stark betroffen. Im Stadtgebiet werden aufklärende Plakate ausgehängt und in zahlreichen Gastronomiebetrieben Postkarten ausliegen.

Gleichzeitig wurde unter www.raum-fuer-muenchen.de eine Meldeplattform eingerichtet, damit Bür­ger vermutete Zweckentfremdungen über ein Online-Formular schnell und unbürokratisch melden können. „Mit der Kampagne soll ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass durch Zweckent­fremdung dem ohnehin sehr angespannten Mietwohnungsmarkt wertvoller Wohnraum dauerhaft entzogen wird und in der Folge die Mietpreise weiter steigen,“ so Sozialreferentin Dorothee Schiwy.

Das Referat beobachtet gemäß Rathaus-Pressestelle seit Jahren eine starke Zunahme in diesem Bereich und schätzt, dass es bei rund 1000 Wohneinheiten den begründeten Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung gibt. Weitere 300 Wohneinheiten werden den Schätzungen zufolge durch Medizintouristen zweckentfremdet.

Eine Informationskampagne gegen illegale Vermietungen von Wohnungen an Urlauber und an Medizintouristen, Stichwort Zweckentfremdung, hat die Stadt gestartet. Foto: Stadt München

Seit Ende 2017 gilt in München eine neue Zweckentfremdungssatzung. Damit wurde der Bußgeld­rahmen von bisher 50 000 auf 500 000 Euro erweitert. Weitere wichtige Änderungen sind erweiterte Auskunftspflichten für Verwalter und Vermittler als auch für Diensteanbieter im Sinne des Tele­mediengesetzes.

Grundlage der Satzung ist das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG), das der Freistaat im vergangenen Jahr geändert hatte. Allerdings fehlt weiterhin eine Rechtsgrundlage zur Räumung bei zweckfremder Nutzung.