10. März 2018

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) machts’s möglich, das Kreisverwaltungsreferat (KVR) packt’s an: Weitere Tempo-30-Begrenzungen vor Schulen, Kindertagesstätten, Senioren­einrichtungen, Pflegeheimen, Spielplätzen und Krankenhäusern werden in den kommenden 24 Monaten geprüft und bei positiver Beurteilung umgesetzt.

Der Hintergrund: mehr Sicherheit für Fußgänger. Denn bei Tempo 30 beträgt der Bremsweg eines Autos etwa 18 Meter; bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h verlängert sich der Anhalteweg um etwa zehn auf rund 28 Meter.

Zur Sache muss man wissen: Bislang war Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen nur ausnahmsweise möglich, wenn sich ein Ort bereits als Unfall- oder Lärmschwerpunkt herausgestellt hat. Nun können die Kommunen vorbeugend handeln können, bevor etwas passiert.

Zusätzlich zu den Überprüfungen startet mit Ende der Sommerferien im Stadtgebiet ein zweijähriger Testlauf mit Dialog Displays. An fünf Standorten werden dann zwei derartige Anlagen eingesetzt, die nach zwei Monaten „wandern“. Somit ist gewährleistet, dass jeder der 25 Münchner Bezirksaus­schüsse jährlich einen Standort festlegen kann.

Siegerplakat von Kindern der Boschetsrieder Schule bei einem Malwettbewerb zu Tempo-30-Zonen des Kreisverwaltungsreferats. Das Bild ist nicht nur in München, sondern inzwischen in vielen anderen Städten zu sehen. Foto: KVR

Die zusätzlichen Tempo-30-Zonen lösten unter Besuchern der Tagung des Kommunalparlaments lebhafte Gespräche aus. „Warum das Ganze nicht einfach drehen? Alle Tempo-30-Schilder entfernen und jene Straßen, auf denen schneller gefahren werden darf, entsprechend ausschildern. Das würde den Schilderwald doch gewaltig lichten“, regte ein Rentner an.

Fakt ist: In München gibt es derzeit 330 Tempo-30-Zonen. Damit gilt auf rund 85 Prozent – übrigens Deutschland weit der höchste Anteil – aller Straßen in der Metropole 30 als Höchstgeschwindigkeit.

Die Idee umsetzen – warum eigentlich nicht? KVR-Pressesprecher Johannes Mayer klärt auf: „Sie scheitert an den gesetzlichen Vorgaben. Die sogenannte Regelgeschwindigkeit ist innerhalb deutscher Gemeindegebiete Tempo 50.

Das bedeutet: Wer ein Ortsschild sieht, der weiß, dass ab sofort Tempo 50 gilt – es sei denn, es ist anders beschildert. Daher müsste die Regelgeschwindig­keit auf Tempo 30 geändert werden.

Genau dies war die Forderung, die der Deutsche Städtetag so bereits vertreten hat, vor allem mit dem Argument, dass eben ein Großteil der Gemeinde- / Stadt­gebiete bereits mit Tempo 30  – ob als Zone oder nicht – beschildert ist. Allerdings war die Forde­rung erfolglos.“

Wer sich innerorts nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hält, der wird zur Kasse gebeten, kann unter Umständen danach zu Fuß gehen. Die Tarife: eine Überschreitung bis 10 km/h kostet 15 Euro, zwischen 11 und 15 km/h sind 25 Euro fällig, zwischen 16 und 20 km/h 35 Euro, bei 21 bis 25 km/h kostet es 80 Euro (plus ein Punkt) und bei 26 bis 30 km/h 100 Euro (plus ein Punkt).

In der nächsten Stufe kommt ein Fahrverbot hinzu: Bei 31 bis 40 km/h sind 160 Euro fällig (plus zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot), bei 41 bis 50 km/h sind 200 Euro fällig (plus zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot), bei 51 bis 60 km/h sind 280 Euro fällig (plus zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot), bei 61 bis 70 km/h sind 480 Euro fällig (plus zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot) und bei über 70 km/h lautet die Strafe 680 Euro fällig (plus zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot).

 

Wer in einer Tempo-30-Zone schneller fährt, gefährdet junge und alte Fußgänger, denn bereits zehn km/h mehr bedeuten einen wesentlich längeren Bremsweg. Zudem sind je nach gemessener Geschwindigkeit „saftige“ Geldbußen und mehr möglich. Foto: KVR