9. Juni 2018

Die Stellplatzsituation im Normannenpark ist wie in anderen Teilen Bogenhausens – vor allem an Werktagen – angespannt. Viele im Arabellapark Beschäftige parken nämlich dort. In der Asgard­straße besteht zudem ein Zweispalt: Im langen Abschnitt ab Englschalkinger- bis zur Muspelheim­straße parken Autos auf der einen Fahrbahnseite, gegenüberliegend besteht ein eingeschränktes Halteverbot. Ab Einmündung Muspelheim- bis zur Odinstraße, dem kürzeren Teil, stehen beidseitig Fahrzeuge – meist mit zwei Rädern auf dem Gehweg. Die Folge: Eltern mit Kinderwagen oder Senioren mit Rollator kommen oftmals nicht mehr durch, man muss auf die Fahrbahn ausweichen.

Diesen Zustand monierte ein Bürger im Bezirksausschuss, forderte auf ganzer Länge der Asgard­straße ein einseitiges „Parkverbot auszusprechen“. Zur Klarstellung: Ein Parkverbot ist aus fachlicher Sicht ein eingeschränktes Halteverbot. Der Verkehrsexperte der Polizeiinspektion (PI) 22 Bogenhausen bewertete die Forderung als sinnvoll.

Die Asgard- zwischen Muspelheim- und Odinstraße: Links und rechts parken Autos mit zwei Rädern auf dem Gehweg, mehrfach ist der Abstand zwischen Wagen und Gartenzaum so schmal, dass der Bürgersteig mit einem Kinderwagen oder Rollator nicht genutzt werden kann. Foto: hgb

Das Untergremium Verkehr beschloss daher einstimmig laut Protokoll: „Die Maßnahme Parkverbot ist erforderlich, um das Benutzen des Gehwegs zu ermöglichen.

Derzeit parken Autos mit zwei Rädern auf dem Gehweg, so dass die Mindestbreite nicht mehr gewährleistet wird. Bei gleichzeiti­ger gegenüberliegender Beparkung ist eine Befahrbarkeit der Straße nicht möglich.“

Ob der Initiative des Bürgers herrscht in der Nachbarschaft aber offensichtlich Uneinigkeit. In Kennt­nis des Antrags heißt es in einer Mail an Bezirksausschuss-Vorsitzende Angelika Pilz-Strasser:

„Wir sind Eigentümer und Bewohner eines Einfamilienhauses in der Asgardstraße und kennen – im Gegensatz zu den Bewohnern des vor kurzem gebauten Mehrfamilienhauses gegenüber – seit fast 20 Jahren die Park- und Verkehrssituation. Es ist wahr, dass manche Autofahrer mit wenig Rück­sicht ziemlich weit auf dem Gehweg parken. Das ist jedoch die Ausnahme. Aber auch in solchen Fällen ist es selten, dass die Breite des Gehwegs so schmal wird, dass Personen mit Kinderwägen oder Rollatoren behindert werden.“

Und weiter: „Eine Halbierung der verfügbaren Parkplätze auf diesem Abschnitt wäre eine unnötige Einschränkung der Stellmöglichkeiten für die Anwohner. Seit Jahrzehnten wird das Parken teilweise auf dem Gehsteig geduldet, weil es sich als pragmatische Lösung für die Anwohner in Gebieten mit engen Straßen und Parkplatzmangel erwiesen hat. Das Parken auf beiden Seiten hat auch einen indirekten Vorteil: Die dadurch etwas engere Straßenbreite dient zur Einhaltung der Tempo-30-Zo­ne für Nichtanwohner, die die Asgardstraße als Schleichweg benutzen.“ Nun denn – Ansichtssache!

Die Asgard- zwischen Englschalkinger- und Muspelheimstraße: Parkverbot auf einer Seite, Autos können durchfahren, es ist Platz für Radfahrer in beide Richtungen, kein Wagen blockiert den Gehweg. Foto: hgb

Zum Schluss wird angeführt: „Für den Fall, dass der Antrag tatsächlich in Erwägung gezogen wird, meinen wir, dass es angebracht und zweckdienlich wäre, festzustellen, ob er dem Wunsch der meisten Anwohner entspricht.“

Dazu das Kreisverwaltungsreferat (KVR) in Kenntnis des Mail-Inhalts: „Wir haben rein nach recht­lichen Vorgaben zu entscheiden, wir können uns nicht nach den Wünschen der Bürger bzw. der Anwohner richten.

Es kann daher keine Abstimmung geben, ob die Mehrheit der Anwohner pro oder contra Parkverbot ist.“ Und: Eine Bearbeitung und folglich eine Entscheidung zur Sache sei noch nicht erfolgt, werde noch einige Zeit dauern.