Breite Fahrradrennbahn anstelle zweiter Autospur, hunderte sogenannte Mobilitätspunkte, lies Stellnischen für E-Scooter, E-Räder und „Lastenschiffe“ auf vormaligen Autoparkplätzen, bis Ende nächsten Jahres 1600 reservierte Plätze für Carsharing, Ausweisung von Parklizenzzonen – Zug um Zug vergrault, ja verteufelt die Stadt auf Initiative des Mobilitätsreferats unter Führung von Georg Dunkel die Münchner Autofahrer. Und jetzt droht überdies ein Verbot des Gehwegparkens. Zwar hat der Stadtrat unlängst das Konzept der Behörde zwecks Überprüfung zurückgewiesen – verschoben ist aber nicht aufgehoben.

Gehwegparken, das „aufgesetzte“ Parken mit zwei Rädern des Autos auf dem Bürgersteig, ist gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich verboten, weil dieser Bereich eben nicht zur Fahrbahn gehört. Dabei spiel es keine Rolle, wie breit der Fußweg angelegt ist. Dennoch wird bundesweit in vielen, ja den meisten Städten, so auch in München mit mehr als 750 000 zugelassenen Personenwagen, diese Parkweise seit Jahren, ja Jahrzehnten geduldet.

Gleichwohl kann es bei Behinderungen von Fußgängern, Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrern oder Personen mit Rollator geahndet werden. 55 Euro sind dann fällig. Wird ein Auto, länger als eine Stunde geparkt, kostet‘s 70 Euro, dazu ein Punkt Flensburg.

Aber natürlich – typisch deutsch – keine Regel ohne Ausnahme. Laut StVO ist Parken auf dem Bürgersteig dann erlaubt, wenn per Tafel, Verkehrszeichen 315, >Parken auf Gehwegen< (weißes P auf blauem Hintergrund mit einem Autosymbol) darauf hingewiesen wird.

In München wären mehr als 500 Straßen von einem Gehweg-Parkverbot, Teil der „Mobilitätsstrategie 2035“, betroffen. Das Referat will die Maßnahme dreistufig durchsetzen: Erstens per Flyer an Anwohner, dass ein Gehweg-Parkverbot eingerichtet wird, zweitens – einige Zeit später – Überprüfung durch die Kommunale Verkehrsüberwachung samt Bußgeld in oben genannter Höhe, drittens Halteverbote.

Die Auswirkung des absehbaren Gehwegpark-Verbots: In der Praxis dürfte in engen Straßen nur einseitig am rechten Fahrbahnrand geparkt werden, die linke Seite wäre „gesperrt“. Tausende Parkplätze – viele davon in Bogenhaussen – wären quasi per Handstreich weg. Ein Fiasko.

Beispiel Pixisstraße: Autos parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg, Fußgänger, Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder Personen mit Rollator kommen trotzdem gut durch – und auf der Fahrbahn ist Platz für Rettungs- oder Müllfahrzeuge. Sollte das Parken (eionseitig) verboten werden, würden hier wie andernorts in Bogenhausen viele Stellplätze entfallen. Foto: hgb