11. August 2018

Die gesamte Fläche für die Stadtbauliche Maßnahme (SEM) im Nordosten zwischen Daglfing, Englschalking und Johanneskirchen, wo nach den Plänen der Stadt einmal mindestens 30 000 Menschen leben sollen, ist etwa 600 Hektar groß. 362 Hektar davon ist der Moosgrund, umgeben von der Stadtgrenze bei Johanneskirchen und den Rändern der Landkreis-Gemeinden Unterföhring und Aschheim. Das Moosgrund-Areal wurde jetzt „für zwei Jahre als Landschutzgebiet einstweilig sichergestellt“, so die Lokalbaukommission (LBK) im Planungsreferat.

Kurzer Rückblick: Am 20. Juli 2016 hatte der Stadtrat beschlossen, das riesige Gelände als Land­schaftsschutzgebiet auszuweisen. Dazu schreibt jetzt das Planungsreferat an den Bezirksaus­schuss: „Die Verordnung läuft am 19. August 2018 aus und wird gemäß Bundesnaturschutzgesetz einmalig um zwei Jahre verlängert.“ Das wurde von den Vertretern im Rathaus per Beschluss bestätigt.

Weiter heißt es in dem Schreiben: „Die endgültige Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, weil die konkreten Auswirkungen der SEM auf das Schutz­gebiet wegen der noch andauernden Verkehrsplanungen für die Erschließung des Gebiets immer noch nicht absehbar sind.“

Kaum vorstellbar: Dieses Idyll im Nordosten zwischen Daglfing, Englschalking und Johanneskirchen könnte in naher Zukunft zubetoniert werden. Dagegen wird heftig protestiert, der Widerstand von Grundstückseigentümern und Bürgern formiert sich. Foto: Planungsreferat

Daten zur Erinnerung: Die SEM Trabrennbahn Daglfing, etwa 34 Hektar groß, wurde am 23. Juli 2008, die SEM Nordost, etwa 540 Hektar am 5. Oktober 2011, und die SEM Nordost neu, rund 595 Hektar, am 27. November 2013 eingeleitet.

Auszüge aus Vorlage für den Stadtrat zum 20. Juli 2016: Das Gebiet weist im Norden als Teil des Naturraums „Mooslandschaft der Münchner Ebene“ feucht-nasse und grundwassernahe Böden auf.

Im Süden liegt das Gebiet im Naturraum „Schotterfluren der Münchner Ebene“ mit seinen trockene­ren Böden. Die einstweilige Sicherstellung dient in erster Linie dazu, das geplante Schutzgebiet vor möglichen unerwünschten Veränderungen seines Charakters zu schützen.

Gleichzeitig wird der Öffentlichkeit signalisiert, dass die Stadt neben der geplanten baulichen Entwicklung auch in ausreichendem Maß für die Freiraumsicherung, den Ressourcenschutz, den Arten- und Biotop­schutz und den Klimaschutz vorsorgt.“

Wie all das bei einer SEM in Nordosten funktionieren soll, ist schlicht schleierhaft. Zumal unter dem Kapitel Schutzzweck unter anderem zu entnehmen ist:

  • Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten und dauerhaft zu verbessern und die Lebensbedingungen für eine standortgerechte Artenvielfalt auf diesen Flächen zu sichern und zu optimieren.
  • Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbilde mit dem Wechsel aus landwirtschaft­lichen Fluren, naturnahen laubholzgeprägten Hecken und Feldgehölzen und altbaumreichen Grünflächen zu erhalten.
  • Die besondere Bedeutung für die Erholung und den Naturgenuss zu gewährleisten, die für die Erholung bedeutsamen Landschaftsteile für die Allgemeinheit zu sichern und zu entwickeln sowie den Erholungsverkehr zu lenken.