Das Referat für Klima- und Umweltschutz stoppt das Verfahren zum geplanten Landschaftsschutzgebiet >Im Moosgrund< im Münchner Nordosten. Der Stadtrat beschließt keine entsprechende Schutzgebietsverordnung. Die Landwirtschaft im Nordosten erhalten“ – so lautet das Fazit eines gemeinsamen Antrags der CSU-Stadträte Fabian Ewald (Berg am Laim) und Jens Luther (Bogenhausen).
Hintergrund I: Die Fläche für die Stadtbauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) zwischen Daglfing, Englschalking und Johanneskirchen, wo nach den Plänen der Stadt einmal 30 000 Menschen leben sollen, ist etwa 600 Hektar groß. Rund 362 Hektar davon ist der Moosgrund – umgeben von der Stadtgrenze bei Johanneskirchen und den Rändern der Landkreis-Gemeinden Unterföhring und Aschheim.
Hintergrund II: Das Moosgrund-Areal wurde im August 2016 von der Lokalbaukommission (LBK) im Planungsreferat und folgender Bestätigung durch die Stadtvertreter „für zwei Jahre als Schutzgebiet einstweilig sichergestellt.“
Hintergrund III: In Folge hatte die Behörde an den Bezirksausschuss geschrieben: „Die Verordnung läuft am 19. August 2018 aus und wird gemäß Bundesnaturschutzgesetz einmalig um zwei Jahre verlängert.“ Das wurde von den Vertretern im Rathaus per Beschluss bestätigt.
Hintergrund IV: Auszüge zu alldem aus der Vorlage für den Stadtrat zum 20. Juli 2016: Das Gebiet weist im Norden als Teil des Naturraums „Mooslandschaft der Münchner Ebene“ feucht-nasse und grundwassernahe Böden auf. Im Süden liegt das Gebiet im Naturraum „Schotterfluren der Münchner Ebene“ mit seinen trockeneren Böden. Die einstweilige Sicherstellung dient in erster Linie dazu, das geplante Schutzgebiet vor möglichen unerwünschten Veränderungen seines Charakters zu schützen. Gleichzeitig wird der Öffentlichkeit signalisiert, dass die Stadt neben der geplanten baulichen Entwicklung auch in ausreichendem Maß für die Freiraumsicherung, den Ressourcenschutz, den Arten- und Biotopschutz und den Klimaschutz vorsorgt.“
Aktuell heißt es in der Ewald-Luther- Initiative: „Die dortige Landwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Münchner Bevölkerung mit regionalen Lebensmitteln. Das Landschaftsbild ist seit Jahrhunderten landwirtschaftlich geprägt. Dessen Erhalt und Pflege hängen erheblich von funktionierenden landwirtschaftlichen Betrieben ab.
Die geplante Ausweisung setzt die Betriebe vor Ort zusammen mit der von der grün-roten Stadtratsmehrheit vorangetriebenen SEM weiter unter Druck. Erhebliche Einschränkungen entstehen sowohl bei der laufenden Bewirtschaftung der Flächen als auch – im Fall einer Fortsetzung der SEM – bei der perspektivisch notwendigen Verlagerung von Betriebsgebäuden und -flächen, für die die verbleibenden Flächen im Nordosten bei einer Unterschutzstellung dann auch nicht mehr herangezogen werden können. Der weitere Fortbestand der noch verbleibenden Betriebe wäre somit akut gefährdet.“
Und weiter: „Gleichzeitig ist die ernsthafte Verfolgung der im Entwurf für die Schutzgebietsverordnung enthaltenen Schutzzwecke schon jetzt anzuzweifeln. So hat die Stadtratsmehrheit gerade erst im März 2025 die Forderung an den Regionalen Planungsverband beschlossen, auf Flächen des geplanten Landschaftsschutzgebiets ein Vorranggebiet Windenergie auszuweisen – ein eklatanter Widerspruch zu den Schutzzwecken der >Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbilds< und der >besonderen Bedeutung für die Erholung< im Gebiet.
Im Fall der Moosschwaige im Münchner Westen hat das Planungsreferat selbst festgestellt, dass dort Landschaftsbild und Erholungsfunktion durch Windenergieanlagen beeinträchtigt würden. Zudem gibt es kaum wirksame und durchsetzbare Maßnahmen, um die Erholungs- und Freizeitnutzung angesichts der von Grünen und SPD angestrebten bis zu 30 000 neuen Einwohner im SEM-Gebiet verträglich abzuwickeln.“
