3. September 2018

Die Gestaltung und Nutzung des Cosimaplatzes, der mehr als 10 000 Quadratmeter großen Wiese eingerahmt vom Wellenbad und der Jugendfreizeitstätte Cosi, bewegt seit vielen Jahren die Gemü­ter von Bürgern und Lokalpolitikern. Jedwede Initiative wurde bislang von den Stadtwerken Mün­chen (SWM) / Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) abgeblockt. Das Areal ist nämlich eine Vorbe­haltsfläche für eine Straßenbahn-Wendeschleife. Nun kommt Bewegung in die Sache. In einem Brief an das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW), weitergeleitet an das Kommunalparlament, heißt es: „Eine provisorische Aufwertung der Fläche, insbesondere im südöstlichen Bereich, dem mutmaßlichen geometrischen Zentrum der Wendeschleife, erscheint durchaus vertretbar.“

Auslöser war ein interfraktioneller Antrag im Bezirksauschuss von Anfang: „Der Cosimaplatz wird bürgerfreundlich für den Gemeingebrauch gestaltet.“ Die Begründung des Vorstoßes: Bogenhausen mit seinen 83 000 Einwohnern fehlt bis heute ein öffentlicher Platz für eine Vielzahl von Nutzungen. Als Stichworte wurden genannt: Fläche für Veranstaltungen unterschiedlicher Art, wie beispielswei­se lokale Veranstaltungen, Stadtteil- und Vereinsfeste, kulturelle Events (Ausstellungen), Unterhal­tung, wie Circus, Tollwood oder ähnliches, kommerzielle Veranstaltungen wie Weihnachts- und Stadtteilmarkt  sowie „weitere multifunktionale Anlässe.“

Der Hintergrund laut Forderung: Seit vielen Jahren und in unzähligen Anträgen hat sich der Bezirks­ausschuss bemüht, diesen Platz endlich als Kommunikationsfläche aufzuwerten, da Bogenhausen mit seinen acht Ortsteilen über keinen anderen Platz verfügt. Dieser eigne sich dazu als einziger auf Grund seiner kommunikativen Eigenschaften und auch seiner Verkehranbindung. „Tatsächlich wird der Bedarf für einen solchen Platz immer dringender“, so das Fazit.

Die mehr als 10 000 Quadratmeter große Cosimawiese zwischen dem Eingang zum Wellenbad (im Hintergrund) und der Jugendfreizeitstätte Cosi. Endlich lenkt die Stadt bezüglich Gestaltung ein: „Eine provisorische Aufwertung der Fläche erscheint durchaus vertretbar.“ Foto: hgb

Das RAW zitiert in einem Schreiben die Stellungnahme der MVG: „Die beschriebene Fläche ist im rechtsgültigen Bebauungsplan nach wie vor als Verkehrsfläche festgesetzt. Die Notwendigkeit dieser Beibehaltung ist nach wie vor abhängig von der weiteren Siedlungsentwicklung östlich der S8 bei Englschalking.

Der bisherige Planungsstatus hat noch keine Reife erreicht, um eine Umwid­mung der Fläche einzuleiten. Die Frage, ob hier eine Wendeschleife benötigt wird oder nicht, kann daher derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden.“ Es sei nach heutigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass eine finale Entscheidung einer Flächenumwidmung voraussichtlich erst Ende der 2020er-Jahre getroffen werden kann.

Aber: „In Anbetracht der notwendigen Gleisradien erscheint eine provisorische Aufwertung der Fläche, insbesondere im südöstlichen Bereich, dem mutmaßlichen geometrischen Zentrum der Wendeschleife, jedoch durchaus vertretbar. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass in natur­schutzfachlicher Hinsicht dabei im gesamten Bereich keine neuen Erschwernisse für den Bau einer eventuellen Wendeschleife geschaffen werden, wie Baumpflanzungen und Anlage von Biotopen. Gestalterische Maßnahmen erscheinen grundsätzlich möglich, müssen aber den Charakter einer gestalteten Zwischenlösung repräsentieren, um künftige Anpassungen zu ermöglichen.“

Das Grundstück wurde bisher meist mehr oder minder zweckentfremdet: Bettfedernreinigung, Ver­kauf von Korbwaren, Präsentation von gipsernen Gartenzwergen. Es gab aber auch Musicaltheater­shows, Zirkusaufführungen und seit einigen Jahren ist der Cosimaplatz Standort des Weihnachts­markts, nachdem dieser nach Ablehnung durch den Eigentümer nicht mehr auf dem Rosenkavalier­platz durchgeführt werden durfte. Eine vorgeschlagene Nutzung der großen wilden Wiese für Open-Air-Konzerte hatte Mitte Juni im Stadtteilgremium zu lauten Kontroversen geführt, wurde letztlich mit 25 gegen acht Stimmen abgeschmettert.

Gleichwohl sorgen die vorgesehenen Veranstaltungsarten für Irritationen. Ein Anliegerehepaar schrieb an den Bezirksausschuss: „Wir wohnen etwa 200 Meter Luftlinie entfernt. Wir haben leider schon schlechte Erfahrungen bei der Bespielung mit Zirkus und Weihnachtsmarkt gemacht. Eine Nutzung wie geplant ist für uns nur denkbar, wenn es Auflagen zu Musikdarbietungen gibt Am bes­ten wäre, wenn Musik nur dann erlaubt ist, wenn sie nicht elektrisch verstärkt wird und hämmernde Rhythmen und Bässe ausgeschlossen sind.“

Und weiter: „Man kann bei bestem Willen nicht vier Stunden lang in der Wohnung Staubsaugen, um den Lärm nicht zu hören. Ansonsten ist es für die Anwohner unerträglich. Und der Schutzstatus des Klinikums ist ja noch mal höher als der eines allgemeinen Wohngebiets.“