18. Januar 2020

Eine Woche nach Antragstellung bearbeitet – und schon liegt die Antwort vom Kreisverwaltungs­referat (KVR) vor. Doch diese fällt – wie kaum anders zu erwarten war – ablehnend aus. „Die Stadt wird aufgefordert, an der Kreuzung Richard-Strauss- / Denninger Straße vom Süden her kommend stadtauswärts ein Grünpfeilschild beziehungsweise ein Grünpfeillichtzeichen (Anm. d. Red: Ampel­leuchte mit Pfeil) zu installieren“. Die Behörde sagt: nein! Eine verständliche Entscheidung.

Der Initiative – „um Staus in den Richard-Strauss-Tunnel zu verhindern, damit der Verkehr schneller abfließen kann“ – des parteilosen Lokalpolitikers Manfred Krönauer hatten die Mitglieder des Be­zirksausschusses zwar zugestimmt, das KVR indes sieht Gefahren für Behinderte und Senioren. In dem Antwortschreiben wird ausgeführt:

„Ein Grünpfeilschild, das das Rechtsabbiegen an einer Lichtzeichenanlage (LSA) trotz Rotlicht er­laubt, darf nur dann angebracht werden, wenn die Verkehrssicherheit auch weiterhin gewährleistet werden kann. Zu diesem Zweck enthält die Verwaltungsvorschrift für die Straßenverkehrsordnung auch eine Reihe von Ausschlusskriterien. Eines davon ist der Umstand, dass die betroffene LSA dem Schutz von Behinderten oder älteren Menschen dient.“

Ecke Richard-Strauss- / Denninger Straße: Gemäß Vorschrift zur Rücksicht auf Sehbehinderte und Senioren lehnt das Kreisveraltungsreferat an dieser Stelle die Installation eines Grünpfeils für rechtsabbiegende Autofahrer ab. Foto: hgb

Weiter heißt es: „An der Denninger – / Richard-Strauss-Straße sind sämtliche Fußgängerfurten des Kreuzungsbereichs mit zusätzlichen Signalgebern für Sehbehinderte ausgestattet, welche die Frei­gabe sowohl akustisch als auch taktil anzeigen. Da Sehbehinderte nicht erkennen können, ob sich ein an einem Grünpfeilschild rechtsabbiegender Kraftfahrer auch korrekt verhält (Stopp an der Hal­telinie, langsames Rollen bis zur Sichtlinie), ist hier zum Schutz dieser schwächsten Verkehrsteil­nehmer die Montage eines Grünpfeilschilds unzulässig.

Und: „Zudem wird sämtlichen Linksabbiegern ein konfliktfreies Räumen des Kreuzungsbereichs mittels eines >Diagonalgrünpfeils< angezeigt (Anm. d. Red: vom Effnerplatz kommend). Auch dies stellt ein Ausschlusskriterium für den Einsatz eines Grünpfeilschilds dar.“