28. Februar 2020

Einstimmig hatten die Mitglieder des Bezirksausschusses im Juli 2019 (erneut) einen fraktionsüber­greifenden, also eine von allen im Kommunalparlament vertretenen Parteien unterstützte Initiative verabschiedet: Die Stadt soll „schnellstmöglich die Markierung eines Fahrradschutzstreifens in der Eggenfeldener- zwischen Weltenburger- und Hultschiner Straße“ umsetzen. Das Kreisverwaltungs­referat (KVR) beauftragte jetzt das Planungsreferat, die Maßnahme zu prüfen.

Eine Abmarkierung ist dringend angebracht. Denn wer schon einmal – ob mit dem Auto oder mit dem Fahrrad stadtein- oder stadtauswärts unterwegs war – der weiß, wie gefährlich für alle Betei­ligten eine Fahrt auf der Eggenfeldener Straße werden kann. Mehrere Nachfragen der Lokalpolitiker zu ihrer Forderung waren bis dato unbeantwortet geblieben. Nun reagierte das KVR:

„Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2019 die Verwaltung beauftragt, die Auswirkun­gen und Chancen der Umsetzung des Radentscheids für das erste Paket mit zehn Maßnahmen zu erarbeiten, Informationsveranstaltungen durchzuführen und dem Stadtrat bis Ende 2020 einen Ent­scheidungsvorschlag vorzulegen.

der Eggenfeldener- zwischen Weltenburger- und Hultschiner Straße: Ein für Radfahrer gefährlicher Abschnitt. Ob ein Schutzstreifen umsetzbar ist, wird nun von der Stadt geprüft. Foto: hgb

Das Planungsreferat wurde zudem beauftragt, dem Stadtrat auf Grundlage der Ziele des Bürger­begehrens „Radentscheid“ im ersten und zweiten Quartal 2020 jeweils zehn weitere Maßnahmen zu präsentieren. Vorschläge, die beispielsweise von Stadtrats- und Bezirksausschussanträgen bei der Verwaltung eingehen, werden bei der Erarbeitung eines Vorschlags für diese beiden Quartals­beschlüsse gesammelt und hinsichtlich Verkehrssicherheit, Lücken wichtiger Verbindungen, dem Radverkehrsaufkommen sowie der zu erwartenden Komplexität der Planung bewertet und zentral bearbeitet.“

Zunächst sei durch das Referat in einem Gesamtkonzept zu prüfen, ob „radentscheidskonforme“ Anlagen – baulich geschützte Radwege in einer Breite von mindestens 2,30 Meter zuzüglich seitlicher Sicherheitsräume – verwirklicht werden können. In diesem Kontext wird dann auch die Anlage von Schutzstreifen als Variante geprüft werden. Das Planungsreferat wurde „gebeten“, die Bogenhauser Forderung in die Maßnahmentabelle aufzunehmen und den Vorschlag zu prüfen.